Der Markt an Weiterbildungen für Kita-Fachkräfte ist groß und unübersichtlich. Welche Themen behandeln die Veranstaltungen aktuell? Lassen sich bildungspolitische Schwerpunkte und Anforderungen aus der Praxis erkennen? Um diese Fragen zu beantworten hat die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) rund 4.000 Ankündigungstexte für Weiterbildungen im Kita-Bereich analysiert. Sie stammen aus den Programmheften 2015 von knapp 50 Weiterbildungsanbietern deutschlandweit (Methode siehe unten).

Bertelsmann-Ländermonitor präsentiert neue Zahlen


Drei Kinder oder sechs? Das Betreuungsverhältnis in einer Kita sagt viel über deren pädagogische Qualität – und über die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Diese sind vielfach belastet durch ungünstige Personalschlüssel, befristete Arbeitsverträge und besonderen Zeitdruck für Teilzeitkräfte.


Jahrelang stand in Deutschlands Kindertageseinrichtungen der quantitative Ausbau der Betreuungsplätze im Vordergrund, jetzt wird auch stärker in Qualität investiert. Dem aktuellen "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" zufolge haben sich innerhalb der vergangenen zwei Jahre die Betreuungsverhältnisse in fast jedem Bundesland verbessert. Derzeit kommen auf eine vollzeitbeschäftigte Kita-Fachkraft durchschnittlich 4,4 ganztags betreute Krippenkinder oder 9,5 Kindergartenkinder. Zwei Jahre zuvor war eine Erzieherin durchschnittlich noch für 4,8 Krippen- oder 9,8 Kindergartenkinder zuständig.

 

"Die Personalschlüssel sind längst noch nicht überall kindgerecht und pädagogisch sinnvoll, aber der Trend ist positiv" konstatierte Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.

Bundesprogramm "Elternchance ist Kinderchance" positiv evaluiert


Um soziale Chancengleichheit für jedes Kind zu erreichen, ist auch der Ausbau der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern dringend notwendig. Im Rahmen des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance" (2011-2014) wurden über 5.500 Fachkräfte aus Familienbildungsstätten, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und anderen Feldern der Familienbildung zur Elternbegleiterin bzw. zum Elternbegleiter qualifiziert. Zudem wurden an 100 Modellstandorten Kooperationsnetzwerke aufgebaut und gefördert. Die abschließenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das Deutsche Jugendinstitut und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg liegen nun vor.

Überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten bei der Kinderbetreuung



Ob Postboten, Zugführer oder Erzieher: Im ersten Halbjahr des Jahres 2015 wurde so viel gestreikt wie lange nicht mehr. Und zumindest für die Erzieher ist noch kein Ende in Sicht: Gerade hat die nächste Runde der Tarifverhandlungen begonnen. Sollten diese scheitern, drohen ab Oktober weitere Streiks.

Universität Vechta schließt Fortbildungsprojekt mit Stadt Garbsen erfolgreich ab

 

Die deutsche Sprache sprechen und verstehen zu können ist Voraussetzung und Grundlage für Integration. Garbsener Erzieherinnen und Erzieher haben in einem dreijährigen Projekt die Expertise erworben, Sprachbildung und -förderung systematisch in den pädagogischen Alltag zu integrieren.

 

Für die rund zwei Millionen Kinder mit einem besonderen Bedarf in  Deutschland gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote. Das Problem: Zu wenige Eltern wissen davon. Das zeigen die Ergebnisse der bisher größten Befragung unter fast 1600 betroffenen Familien im Auftrag des Kindernetzwerkes. Demnach haben rund 78 Prozent der Eltern keine Kenntnis über bestehende Maßnahmen zur Familienentlastung. Leistungen zur Frühförderung sind ebenfalls nur bei einem Drittel der Befragten bekannt.

 

Nach intensiven Verhandlungen hat sich das nifbe mit dem Land Niedersachsen auf eine zukünftige Organisationsstruktur und Finanzierung geeinigt. „Wir haben einen tragfähigen Kompromiss gefunden, mit dem wir die Grundidee des nifbe erhalten konnten" sagte Instituts-Direktorin Prof. Dr. Renate Zimmer. Das nifbe muss aber auch schmerzhafte Einschnitte in Kauf nehmen und zukünftig mit rund zwei Millionen Euro weniger Landesmitteln auskommen: „Wir bedauern es sehr, dass wir sowohl in den Regionen als auch in den Forschungsstellen des nifbe viele engagierte MitarbeiterInnen mit großer Erfahrung und Forschungsexpertise nicht weiter beschäftigen können. Hier werden wir uns bemühen, gute Übergangs-Lösungen und Anschlüsse zu ermöglichen", so Zimmer.

Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig geurteilt, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld fehlt. Damit sind die mit dem Betreuungsgeldgesetz vom 15. Februar 2013 eingefügten §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ohne rechtliche Grundlage. Diese Regelungen sehen im Wesentlichen vor, dass Eltern in der Zeit vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat ihres Kindes einkommensunabhängig Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 € und mittlerweile 150 € pro Monat beziehen können, sofern für das Kind weder eine öffentlich geförderte Tageseinrichtung noch Kindertagespflege in Anspruch genommen werden.

 

Keine neuen Erkenntnisse gab es in einer Sondersitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur zur Zukunft des nifbe.


Oppositionspolitiker wie Jörg Hillmer (CDU) oder Almuth von Below-Neufeldt (FDP) appellierten an die VertreterInnen von Grünen und SPD, die „Hängepartie um die Zukunft des nifbe" zu beenden und „endlich Sicherheit für die rund 90 Beschäftigten im nifbe" zu schaffen. Die in den Netzwerken und Forschungsstellen des nifbe aufgebaute „große Kompetenz und Expertise" drohe ansonsten verloren zu gehen. „Nichtstun", so pointierte Burkhard Jasper (CDU), „bedeutet Auflösung der Regionalnetzwerke!".

Zum 1. März 2015 wurden 694 500 Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren dies 31 800 Kinder beziehungsweise 4,8 % mehr als im Vorjahr, nachdem es zwischen dem 1. März 2013 und dem 1. März 2014 einen Anstieg von 10,6 % (+ 64 000 Kinder) gegeben hatte. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.