Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu den Änderungen am NKiTaG


Mit den beschlossenen Änderungen haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Maßnahmenpaket geschnürt, das den KiTa Trägern und Einrichtungen vor Ort mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglicht und ihnen größere Handlungsspielräume verschafft. Damit begegnen wir dem akuten Handlungsbedarf und der konkreten Notlage von Trägern, Erzieherinnen und Erziehern, Eltern und Kindern durch einen unverkennbaren gravierenden Fachkräftemangel.

Folgende Änderungen am NiTaG wurden beschlossen:

  • Erfahrene pädagogische Assistenzkräfte erhalten die Möglichkeit zur Gruppenleitung: Kräfte mit einer Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren können sofort als Gruppenleitung eingesetzt werden. Begleitend sollen sie weitere Kompetenzen erwerben, wobei sie durch ihre Träger unterstützt werden. Pädagogische Assistenzkräfte mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung können ebenfalls als Gruppenleitung eingesetzt werden, wenn sie eine Aufbauqualifizierung durchlaufen, die das erste Jahr der Erzieherausbildung abdeckt. Damit befördern wir gleichzeitig die Qualifizierung des Bestandspersonals. Um die Maßnahme sofort wirksam werden zu lassen, kann ein entsprechender Einsatz bereits ab Anmeldung zu der Aufbauqualifizierung erfolgen. Soweit berufserfahrene pädagogische Assistenzkräfte als Gruppenleitung in Kernzeitgruppen eingesetzt werden, erhalten die Träger hierfür Finanzhilfe in Höhe der Jahreswochenstundenpauschale für pädagogische Fachkräfte („Erzieherpauschale“).
  • In Ergänzungszeiten, die über die Förderzeiten in Kern- und Randzeit hinausgehen, wird den Trägern die Möglichkeit eröffnet, neben sozialpädagogischen Assistenzkräften auch weitere geeignete Personen einzusetzen. Für den Einsatz dieser Personen in den Ergänzungszeiten erhalten die Träger Finanzhilfe. Die eingesetzten geeigneten Personen sollen eine Qualifizierung im Umfang von 160 Stunden durchlaufen.
  • Bei kurzfristigem Ausfall einer Regelkraft kann künftig an 5 statt bisher 3 Tagen im Monat eine Vertretung durch eine andere geeignete Person erfolgen.
  • Die Genehmigungspflicht beim Einsatz zweier pädagogischer Assistenzkräfte in Randzeiten wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Dies entbürokratisiert das Verfahren und entlastet Träger wie Behörden.
  • Die Übergangsregelung in der Großtagespflege, die insbesondere die gleichzeitige Betreuung von bis zu 10 statt 8 Kindern gleichzeitig ermöglicht, wird um vier Jahre verlängert.

Im Landtag hatte die Ministerin zuvor ausgeführt:

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die frühkindliche Bildung – nicht nur in Niedersachsen – sind unübersehbar. Berichte über Einrichtungen, die ihre Betreuungszeiten einkürzen oder Gruppen ganz schließen, waren in den vergangenen Monaten keine Seltenheit. Hinter diesen Meldungen verbergen sich teils gravierende Folgen für Familien in unserem Land. Wenn Eltern nicht zur Arbeit gehen können, weil die Kita geschlossen oder nur halb geöffnet ist, wenn Kinder nicht regelmäßig in einem vertrauten Umfeld mit Gleichaltrigen zusammenkommen können und wenn das pädagogische Personal an der Belastungsgrenze arbeitet, dann besteht akuter Handlungsbedarf.

Wir sind uns vor diesem Hintergrund alle einig, dass das Land den ihm zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum nutzen muss, um in dieser krisenbefangenen Zeit gegenzusteuern. Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben deswegen ein Maßnahmenpaket geschnürt, das kurzfristig Wirkung entfaltet, den Trägern und Einrichtungen vor Ort mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglicht und größere Handlungsspielräume verschafft. Die wesentlichen dieser Erleichterungen will ich Ihnen vorstellen:

Mit Blick auf unseren Anspruch, die Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung so hoch wie möglich zu halten und auf die für 2026 erneut vorgesehene Revision des Gesetzes sind die dargestellten Maßnahmen zeitlich befristet. Die langfristigen Ziele einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Betreuungsqualität verlieren wir nicht aus den Augen. Wir halten an der 3. Kraft in Krippengruppen fest, ermöglichen aber einen Fortbetrieb der Gruppen bis zum 31.07.2026 auch dann, wenn eine geeignete Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Quelle: Presse-Info MK