Eltern in Niedersachsen müssen ab dem 1. August 2018 keine Kindergartengebühren mehr zahlen. Das hat der Niedersächsische Landtag am (heutigen) Mittwoch mit breiter Mehrheit durch eine Novellierung des Kindertagesstätten-Gesetzes (KitaG) beschlossen. „Heute ist ein guter Tag für die Eltern in Niedersachsen. Wir haben unser Versprechen gehalten und einen bildungspolitischen Meilenstein erfolgreich umgesetzt. Mit der Beitragsfreiheit schaffen wir mehr Chancengleichheit. Zudem entlasten wir die Eltern nachhaltig und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Mit der Novellierung des Kindertagesstätten-Gesetzes fallen für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung künftig keine Elternbeiträge mehr an. Dies gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche. „Mit dem beitragsfreien Kindergarten und der Absicherung weiterer Qualitätsverbesserungen setzen wir ein deutliches Signal für eine starke und moderne frühkindliche Bildung in unserem Land“, so Minister Tonne.
Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land zukünftig jährlich 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Träger können somit zum 1. August 2018 zusätzliches pädagogisches Fachpersonal unbefristet einstellen; vorhandene Fachkräfte können ihre Verfügungs- und Leitungszeiten aufstocken. Durch die Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung werden insgesamt rund 14.000 Lehrerstunden frei, die ab dem neuen Schuljahr wieder für die Arbeit in den Grundschulen eingesetzt werden können. Über die neue Förderrichtlinie „Brücke“ werden zudem 10 Millionen Euro für besonders innovative Kooperationsprojekte zwischen Kita und Grundschule bereitgestellt. Die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule soll mit dem Projekt gefördert werden.
Bereits Ende Mai hatten sich die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände über die jetzt gesetzlich getroffenen Regelungen hinaus auf die Ausgestaltung eines Gesamtpaketes für die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Niedersachsen verständigt. Im Rahmen dieses Gesamtpaketes erhalten die Kommunen als Ausgleich für die entgangenen Elternbeiträge sowie weitere Maßnahmen eine Summe von rund 1,4 Milliarden Euro bis 2022. In dem Paket enthalten ist unter anderem ein „Härtefall-Fonds“ für Kommunen, die trotz des Ausgleichs über die Erhöhung der Finanzhilfe von 20 % auf 55 % und aufsteigend auf 58 % unter Einnahmeausfällen leiden. Weiter erhalten Träger zusätzlich Gelder als Ausgleich für Tarifsteigerungen der Beschäftigten in Kindertagesstätten, Regelungen zur Freistellung von Beiträgen in der Kindertagespflege sowie Mittel für Qualitätsverbesserungen und Investitionen im Kita-Bereich.
Die aktuelle Fassung des KiTaG finden Sie hier: