Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung legen den Grundstein für den Bildungserfolg der jungen Generation. Aber es ist auch für die Eltern wichtig, dass sie sich auf eine gute und wertvolle Arbeit verlassen können, die im Bereich der frühkindlichen Bildung geleistet wird. Um mehr junge Frauen und Männer für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu gewinnen, setzt das Land Niedersachsen seit dem Schuljahr 2018/2019 einen gezielten Aktionsplan, den „Niedersachsen-Plan – mehr Fachkräfte für die Kita!“ um. In mehreren Bausteinen sieht der Plan unter anderem die Ausweitung des vergüteten Praxisanteils in der Ausbildung, eine Steigerung der Ausbildungszahlen, die Anerkennung schulischer und beruflicher Vorbildung, Erleichterung des Quereinstiegs, die Einführung der Schulgeldfreiheit sowie die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte vor.
Kultusminister Tonne: „Der Beruf der Erzieherin beziehungsweise des Erziehers ist schon jetzt in Niedersachsen attraktiv. Mehr als 15.300 junge Menschen befinden sich gegenwärtig in der Ausbildung. Mit unserem Niedersachsen-Plan für mehr Fachkräfte machen wir die Ausbildung attraktiver und öffnen das Tätigkeitsfeld Kita für weitere, hoch qualifizierte Fachkräfte. Mit den bereits eingeführten und den künftig noch folgenden Maßnahmen sind wir auf einem guten Weg und kommen der steigenden Bedeutung der frühkindlichen Bildung und dem steigenden Bedarf an Fachkräften Schritt für Schritt nach. Wir arbeiten weiter intensiv daran, den erfolgreich eingeschlagenen Weg fortzuführen.“
Seit Schuljahr 2018/2019:
Ausbildungszahlen gesteigert
Das Kultusministerium schafft jährlich bis zu 500 zusätzliche Ausbildungsplätze für sozialpädagogische Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen! Damit können neue Sozialpädagogische Assistenten/innen, Erzieher/innen, Heilpädagogen/innen ausgebildet werden. Und dies in den bestehenden Systemen, was deutlich macht, dass auch die vollzeitschulische Ausbildung ein Erfolgsmodell ist und wir dieses auch weiterhin benötigen.
Ab Schuljahr 2019/2020:
1.) Teilzeit-Variante in der Ausbildung und Vergütung ermöglichen
Niedersachsen wird die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/in und zum/zur Erzieher/in ab dem neuen Schuljahr auch in Teilzeit ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule (BFS) Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent besuchen wollen, können dies mit Beginn des Schuljahres 2019/20 auch von Anfang an (in Teilzeit) tätigkeitsbegleitend tun. Dies ist in 2,5 oder 3 Jahren möglich. Hier gibt es ein von den Berufsbildenden Schulen Braunschweig und Wolfsburg entwickeltes Modell, das auf andere Schulen landesweit übertragen werden kann.
Die vergütete Ausbildung ist ein zusätzliches Angebot. Menschen mit Hochschulreife oder beruflicher Vorbildung absolvieren diese Ausbildung sogar in nur einem Jahr Vollzeit oder eineinhalb Jahren berufsbegleitend.
2.) Schulgeldfreiheit
Die Einführung der Schulgeldfreiheit gilt ab dem Schuljahr 2019/20 aufsteigend ab Klasse 1 für beide Ausbildungsgänge an Schulen in privater Trägerschaft. Hierfür sind für das Jahr 2019 2 Millionen Euro vorgesehen, ab 2020 jährlich 4,8 Millionen Euro.
3.) Quereinstieg erleichtern und berufliche Vorbildung anerkennen
Bei personellen Engpässen in der Kita können erfahrene Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, wenn sie sich in der Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befinden, auch schon Gruppenleitungsfunktionen übernehmen – wir haben hiermit auf die Bedarfe der Träger reagiert.
Zudem haben wir den Katalog der Quereinstiege extrem erweitert und prüfen diesen kontinuierlich. Die Maßgabe ist immer Erhalt der Qualität der Ausbildung, aber auch die Anerkennung von beruflichen Vorerfahrungen und Kompetenzen. Auch für Menschen mit europäischen und internationalen Abschlüssen.
Weitere Umsetzungen des Niedersachsen-Plans:
Weitere Informationen über die Ausbildungswege und den Quereinstieg in die niedersächsische Erzieherinnen-/Erzieherausbildung finden Sie hier zum Download.