Die Bundesregierung hat am 26. September das Kinderförderungsgesetz (KiföG) verabschiedet. Bundes-Familienministerin Ursula von der Leyen sieht darin „Meilensteine für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder.“
„Das Kinderförderungsgesetz setzt Meilensteine in Deutschland – für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder“, begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die heutige Zustimmung des Bundestages zum Kinderförderungsgesetz (KiföG).
„2013 wird es bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege. Zum ersten Mal hat dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe Förderung. Darauf können wir stolz sein! Denn es ist der Erfolg einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die wir nur Hand in Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden bewältigen konnten“, so die Ministerin weiter.
Das Kinderförderungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf und noch in diesem Jahr verkündet werden muss, soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen errichtet. Die Länder haben in unterschiedlicher Geschwindigkeit ihre Förderrichtlinien im Land umgesetzt, zwei Länder sind noch nicht so weit. Einige Länder haben bereits Bundesmittel erhalten und schaffen schon Platze für unter Dreijährige. Vorreiter sind Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Bremen.
„Wir haben in rekordverdächtigem Tempo den Grundstein für den Ausbau der Kinderbetreuung gelegt, doch eines ist sonnenklar: Von heute an geht die Arbeit erst richtig los!“, sagt Ursula von der Leyen. „In manchen Kommunen starteten wir mit Angeboten für gerade einmal fünf Prozent aller Kinder. In den neuen Bundesländern finden Eltern ganz gut einen Betreuungsplatz, der westdeutsche Durchschnitt liegt für 2007 dafür gerade Mal bei 9,9 Prozent. Das heißt: Wir haben noch einige Hausaufgaben zu erledigen, bis die ellenlangen Wartelisten Vergangenheit sind“, sagt die Bundesministerin.
Zahlen und Daten zur Kinderbetreuung:
2007 lebten in Deutschland 2.050.818 Kinder unter drei Jahren. Davon hatten
15,5 % (rund 167.000 Kinder) einen Platz in Tageseinrichtungen oder in der
Kindertagespflege:
In den westlichen Bundesländern nutzen
2007 gab es rund 30.000 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege für 42.600 Kinder unter drei Jahren (zum Vergleich: 2006 waren es 33.000 Kinder / 2007 also ein Plus von 29 %).
Zusätzlicher Bedarf an Personal bis 2013 für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren:
Zusätzlicher Bedarf bis 2013 an Tagesmüttern und -vätern bei 30 % neu
geschaffener Plätze in der Kindertagespflege:
Wichtige Regelungen des Kifög im Überblick:
Folgende wichtige Regelungen enthält das Kinderförderungsgesetz, das heute beschlossen wurde:
Quelle: BMFSFJ