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Gute KiTa-Gesetz: „Deprimierendes Trauerspiel“

Als „deprimierendes Trauerspiel“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband den aktuellen Verhandlungsstand zwischen Bund und Ländern zum geplanten Gute-Kita-Gesetz, das eigentlich zum 1.1.2019 in Kraft treten sollte. Entgegen der hoch gesteckten Erwartungen, die mit der Ankündigung des Gesetzes zur Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten geschürt wurden, drohe das Vorhaben nun in der Praxis zu scheitern. Nach Recherchen des Paritätischen Gesamtverbandes ist zu befürchten, dass die Mehrzahl der Bundesländer die zusätzlichen Mittel vorrangig zur Refinanzierung der Gebührenfreiheit oder anderer ohnehin geplanter Vorhaben nutzen werde. Nennenswerte Effekte zur Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten seien dagegen kaum zu erwarten.

„Das gut gemeinte Gute-Kita-Gesetz läuft Gefahr, in der Praxis lediglich zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht zu werden. Sollte nicht nachgebessert werden, droht die Qualität auf der Strecke zu bleiben“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Obwohl es einen Konsens zwischen allen Beteiligten gegeben habe, dass die durch Bundesmittel ermöglichten Maßnahmen einen zusätzlichen Qualitätsschub generieren müssten, soll nach aktuellem Stand offenbar ein Großteil der Mittel lediglich zur Refinanzierung einer allgemeinen Beitragsbefreiung eingesetzt werden.

Der Paritätische fordert eine Klarstellung, dass das Geld vorrangig in Qualitätsverbesserungen fließen müsse. Was die Gebührenfreiheit angeht, spricht sich der Verband für eine gezielte Beitragsbefreiung für alle einkommensschwachen Familien unterhalb der Armutsgrenze aus, insbesondere Hartz-IV- und Wohngeld-Bezieher. „Wir brauchen keine Familienpolitik mit der Gießkanne, sondern passgenaue Unterstützung und wirksame Hilfen für diejenigen, die darauf angewiesen sind und bestmögliche Qualität in den Kitas, von der alle Kinder gleichermaßen profitieren“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 6.12.2018
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