Ab wann haben Kinder mit Fluchterfahrung Anspruch auf einen KiTa-Platz?
Fachbeitrag
Co-Autorinnen: Flüchtlingskinder erhalten in der Praxis Zugang zu Leistungen der Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege „spätestens nach sechs Monaten“ oder erst dann, wenn die Asylbewerber/innen tatsächlich nach dem landesinternen Verteilungsverfahren untergebracht sind. Aus rechtlicher Perspektive haben die Kinder allerdings schon früher Anspruch bzw. eine Leistungsberechtigung als Ausländer/innen. Der Zeitpunkt bestimmt sich nach § 6 SGB […]