Nifbe Logo.
Startseite » Fachbeiträge » Sprachstandserhebungen mit Fokus Niedersachsen
Startseite » Wissen & Weiterbildung » Wissen » Fachbeiträge » Sprachstandserhebungen mit Fokus Niedersachsen
Hinweis
Aufgrund einer technischen Umstellung werden einige Fachbeiträge leider nicht in der gewohnten Qualität angezeigt. Wir freuen uns Ihnen unsere Fachbeträge in Kürze wieder optimal präsentieren zu können.

Sprachstandserhebungen mit Fokus Niedersachsen

image_print

Seit den Ergebnissen der internationalen Bildungsstudien wie PISA, IGLU oder der OECD-Studie „Starting- Strong“ und dem mittelmäßigen Abschneiden deutscher Mädchen und Jungen begann in Deutschland eine Diskussion zur Stärkung der Bildungsaufgaben in der frühen Kindheit. Seit 2003 wurden in allen Bundesländern Bildungspläne für den Elementarbereich eingeführt und der Kompetenzbereich sprachliche Bildung wurde stark in den Fokus gerückt als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Bildungschancen im Primarbereich.

Seit 2007 haben sich die verschiedenen Bundesländer verpflichtet einen Beitrag zum Nationalen Integrationsplan (vgl. Die Bundesregierung 2007) zu liefern, indem sie Verfahren zur Sprachstandsfeststellung oder zur Beobachtung des Sprachstandes vor der Einschulung einsetzen. Bei Bedarf soll so eine anschließende Sprachförderung möglich gemacht werden. In dem Papier werden neben anderen Zielen die „Selbstverplichtung der Bunderegierung“ zu dem Bereich aufgeführt. Dazu gehören: (vgl S. 53)

  • Weiterentwicklung des Projekts „Sprachliche
    Förderung in der Kindertageseinrichtung“
  • Weiterentwicklung des Curriculums
    „Qualifizierung in der Kindertagespflege“
  • Medieninitiative zur Sprachförderung für Kinder
    im Kindergartenalter
  • Unterstützung von Programmen zur Evaluation
    von Sprachförderung von Kindern mit
    Migrationshintergrund

In den verschiedenen Ländern zeigt sich dabei, dass die Herangehensweise  sehr unterschiedlich sind, zum Beispiel in Bezug auf das Alter, wann die Kinder untersucht werden, welche Testverfahren eingesetzt werden, welche Konsequenzen sich an die Tests anschließen und ob überhaupt eine verpflichtende Untersuchung durchgeführt wird.  Begründungen dafür sind unter anderem auch die  verschiedenen gesetzlichen Vorgaben der Länder, aber auch länderspezifische Traditionen und Richtlinien.

Niedersachsen

Seit dem Schuljahr 2003/2004 wird die Sprachstandserhebung in Niedersachsen gemäß Schulgesetz [§ 54, Abs. 2) flächendeckend bei allen Kindern durchgeführt.  Dazu erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung (ca. 15 Monate vor der Einschulung) eine Untersuchung des Sprachstandes. Diese Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist für alle Kinder verpflichtend und verbindlich. In Niedersachsen wird dazu das Screening-Verfahren „Fit in Deutsch“ (Niedersächsisches Kultusministerium 2006) genutzt. Der Test erfolgt meist in den Grundschulen oder Kindertageseinrichtungen und soll in Kooperation zwischen LehrerInnen und ErzieherInnen durchgeführt werden.

Laut den Testmaterialien (vgl.  Niedersächsisches Kultusministerium 2006) kann damit festgestellt werden, ob das Kind in schulrelevanten Bereichen der sprachlichen Kommunikation einer Förderung bedarf. In welchen Bereichen diese Förderung erfolgen muss, wie gut bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache die Erstsprache entwickelt ist und ähnliche Fragestellungen können aufgrund der dort gewonnen Ergebnisse nicht beantwortet werden. Dazu bedarf es einer umfangreicheren und differenzierteren Beobachtung der Sprachentwicklung, die erst zu Beginn der Fördermaßnahme zu leisten ist.

Wird bei der Schulanmeldung  dann Sprachförderbedarf festgestellt, sind diese Kinder verpflichtet, an der 12- monatigen Sprachfördermaßname „Sprachförderung vor der Einschulung“ teilzunehmen. Diese Sprachfördermaßnahmen finden vorrangig in den Kindertagesstätten statt und sind mit diesen sowie dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung abzustimmen. (Erlass von 01.04.2006) Dazu ist festgeschrieben, dass die Sprachförderung in der Verantwortung der Grundschule durchgeführt wird, die Sprachfördermaßnahmen aber  mit den sozialpädagogischen Fachkräften in den Kindergärten abgestimmt werden sollten. Das Niedersächsische Kultusministerium hat dazu  „Didaktisch-methodische Empfehlungen für die Vorschulische Sprachförderung“ erarbeitet.

Dazu hebt das Ministerium weitere Sprachfördermaßen hervor, die speziell für mehrsprachige Kinder zu empfehlen sein. Dazu zählen die Sprachfördermaßnahmen „Kon – Lab- Programm“ (Penner / Krüger 2007) oder die „Osnabrücker Materialien“ (Tophinke 2003).

Kritik an Sprachstandtests

Der Gedanke, dass Kinder getestet werden, um den Sprachförderbedarf einschätzen zu können, wird durchaus auch kritisch gesehen. So weist Michaela Ulich vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in München darauf hin, dass Sprachtest teilweise gezielt entwickelt  wurden um „Sprachstörungen“ heraus zu filtern. So entstehe von vornherein ein sehr defizitärer Blick und es käme eher zu einer „Pathologisierung“. Des Weiteren vernachlässigten die Tests die eigentliche Lerngeschichte der Kinder sowie deren Interesse an sprachlichem Austausch und der Lernmotivation, welches nach Ulich wichtige Aspekte von Sprachlernen sind.


Tabellenübersicht Niedersachsen

Tabelle nach Deutschem Jugendinstitut 2010

Sprachstandserhebung  

gesetzliche Grundlage  Niedersächsisches Schulgesetz §54a Abs. 2
angewandte Verfahren

„Fit in Deutsch“

Zielgruppe alle Kinder Altersgruppe  ab 5 Jahre (z. T. jünger) bis zur Einschulung

Zeitpunkt(e) der Erhebung

15 Monate vor der Einschulung

Verpflichtungsgrad für o. g. Zielgruppe

verpflichtend

Durchführungsort Kita oder Grundschule
Durchführende Personen Grundschullehrer/-innen in Zusammenarbeit

mit Erzieher/-innen

Alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbegleitung
landesweit angewandte

Verfahren

Keine benannt
Zielgruppe alle Kita-Kinder

Verpflichtungsgrad allgemeine Empfehlung im Orientierungsplan

Durchführende Personen  ErzieherInnen
Additive Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung

Name der Maßnahme „Sprachförderung vor der Einschulung
Zielgruppe

  Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf

Altersgruppe ab 5 Jahre bis Einschulung
Kopplung an vorausgehende

Sprachstandserhebung

ja

Name des vorausgehenden

Verfahrens (s. o.)

„Fit in Deutsch“

Verpflichtungsgrad für o. g.

Zielgruppe

verpflichtend

Durchführungsort   Kita oder Grundschule

Durchführende Personen Grundschullehrer/-innen

Abschlusserhebung nein

Anschlussmaßnahmen bei

weiterem Förderbedarf

DaZ-Kurse in der Grundschule

Weitere Sprachfördermaßnahmen 

Kon-Lab und „Osnabrücker Materialien“

(Tophinke) für mehrsprachige Kita-Kinder

empfohlen,

didaktisch-methodische Empfehlungen für

die Sprachförderung vor der Einschulung

Literatur

  • Deutsches Jugendinstitut e.V (2010). Sprachstandserhebung und Sprachförderung im Kindergarten und beim Übergang in die Schule
  • Knippers, K.  (2009). Sprachförderung mit der  Kon-Lab Methode nach Zvi Penner
  • Niedersächsisches Kultusministerium (2004): Didaktisch-methodische Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung. Hildesheim
  • Niedersächsisches Kultusministerium (2006): Fit  in Deutsch – Feststellung des Sprachstandes. Hannover.
  • Tophinke, Doris (2003). Sprachförderung in Kindertagesstätten mit hohem Migrantenanteil.
  • Ulich, Michaela/Mayr, Toni (2004): SISMIK – Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen. Freiburg 
  • Ulich, Michaela/Mayr, Toni (2006): SELDAK. Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig  aufwachsenden Kindern. Freiburg
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2007) Nationaler Integrationsplan. Berlin


Weitere Fachbeiträge zum Thema:


Alltagsintegrierte Sprachbildung


Beobachtungsverfahren Sismik und Seldak


nifbe Forschungsprojekt: Sprachkultur in der KiTa


nifbe Forschungsprojekt: Bewegungsorientierte Sprache

Offensive „Frühe Chancen“

Veröffentlicht:
18. Oktober 2012

M.Ed. Berufsschullehramt Sozialpädagogik / Englisch

 

 


Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V.
Jahnstraße 79
49080 Osnabrück
Tel: 0541 - 58 054 57 - 0
E-Mail: info@nifbe.de
"Im Mittelpunkt der Arbeit des nifbe steht das Kind in seinem sozialen Kontext und mit seinem Anspruch auf bestmögliche Förderung und Begleitung von Anfang an."
Nifbe Logo.
Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V.
Jahnstraße 79
49080 Osnabrück
Tel: 0541 - 58 054 57 - 0
E-Mail: info@nifbe.de
"Im Mittelpunkt der Arbeit des nifbe steht das Kind in seinem sozialen Kontext und mit seinem Anspruch auf bestmögliche Förderung und Begleitung von Anfang an."
Newsletter