Kinder sind nicht alle gleich, sie bilden keine homogene Gruppe, sie haben unterschiedlich Interessen, Wünsche, Fähigkeiten und Bedürfnisse. Ebenso wenig sind Menschen mit Behinderung alle gleich, deshalb benötigen beispielsweise Blinde andere Hilfestellungen zur Nutzung eines Spielbereiches als Rollstuhlfahrer. Bei der Planung eines Spielraumes muss deshalb die Zielgruppe definiert werden und deren Wünsche ebenso wie deren Bedürfnisse an Hilfen und Nutzungseinschränkungen genau analysiert werden. Am besten gelingt so etwas in einem interdisziplinären Planungsprozess, in dem idealerweise die Nutzer selbst, deren BetreuerInnen und Pädagogen als Assistenten der Menschen mit Behinderung und die PlanerInnen gemeinsam an einen Gestaltungsentwurf arbeiten. Partizipation ist gelebte Inklusion, alle können ihre Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse einbringen und gemeinsam kann die bestmögliche Lösung gefunden werden – im Rahmen demokratischer Prozesse!
In einer postmodernen Welt, die gekennzeichnet ist durch Bewegungsmangel, Reizüberflutung, Medialisierung, Erfahrungsarmut und Naturentfremdung, kann die Bedeutung von anregenden Spielplätzen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Diesem Zusammenhang versucht die DIN 18034 gerecht zu werden, indem sie fordert, Spielplätze und Freiräume zum Spielen so zu gestalten, dass ein hoher Spielwert erreicht wird. Allgemeines Ziel ist die Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ganzheitlicher Hinsicht. Dazu sollten Spielflächen und Freiräume zum Spielen in vielfältiger Hinsicht gestaltet werden – Sinnes- und Bewegungsförderung, Gestaltbarkeit und Veränderbarkeit des Spielraumes, Geländemodellierung und Raumbildung, Nutzungsvielfalt – sind die dazugehörigen Schlagwörter aus der Norm. Zusätzlich wird gefordert bei der Planung von neuen Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen die Nutzer in geeigneter Weise zu beteiligen. „Bei der Nutzerbeteiligung ist es wichtig, dass sich die Bevölkerungsstruktur adäquat widerspiegelt, so dass die Interessen von Kindern unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Altersgruppen und Fähigkeiten, sowie verschiedener sozialer Schichten berücksichtigt werden. Barrierefreiheit ist die Grundlage für alle Planungen“. (DIN 18034; 2020 5.1 Allgemeines)
Deshalb sollten sich Entscheidungsträger fragen, welchen Anspruch sie als Planer, Gestalter und Unterhalter von Spielplätzen und -räumen an diese Flächen eigentlich haben. Welches Ziel verfolgen wir mit der Anlage eines Spielplatzes? Wichtig dabei ist, sich klar zu machen, dass unsere Sicht auf Spielflächen meist eine Erwachsenensicht ist. Erwachsene haben konkrete Vorstellungen davon, wann ein Spielplatz sicher, anregend, kostengünstig, pflegeleicht, zugänglich etc. ist. Diese Sicht muss sich aber nicht mit der Sicht der Kinder decken, sie erleben Räume ganz anders und haben andere Vorlieben bei der Raumgestaltung. Daher sollten Spielraumplanungen auch aus der Sicht der Kinder bedacht werden und diese sollten in Planungen mit einbezogen werden. Wenn bedürfnisorientierte Mitbestimmung als gelebte Teilhabe von Kindern stattfindet und diese als Mitwirkende in Planungsprozessen ernst genommen werden, kann Partizipation in der Planung und Umgestaltung ein Weg sein, Spielfreiräume gemäß den Anforderungen der DIN 18034 zu gestalten.
Am Beispiel des Vereins Ideenwerkstatt Lebens[t]raum e.V. aus Ost-Westfalen soll gezeigt werden, wie Gestaltung naturnaher Flächen in Partizipation in der Praxis möglich ist.
Der Verein wurde 1999 gegründet und unterstützt Kindergärten, Schulen und Kommunen bei der naturnahen Gestaltung von Spielräumen u. Freizeitflächen. Anliegen des Vereins ist es, Kinder mit ihren Spielbedürfnissen ernst zu nehmen und ihnen eine sinnvolle und nachhaltige Begegnung zwischen Natur und Mensch zu ermöglichen. Dabei wird in diesem Prozess mit allen „Beteiligten “ – Kindern, Jugendlichen, AnwohnerInnen, Eltern, Pädagogen und Träger– zusammen gearbeitet; von der Planung bis zur Umsetzung! Durch die besondere Art der gemeinsamen Planung und Umsetzung werden Kinder und Jugendliche zu neuen Erfahrungen angeregt, Engagement, Wahrnehmungsfähigkeit und Selbstvertrauen werden gestärkt.
Ziel des Vereins ist es, naturnahe Lebensräume zu schaffen, in denen die NutzerInnen von der Planung bis zur Ausführung ihre Bedürfnisse, Interessen, Wünsche und Fähigkeiten einbringen können und auch sollen. Er versteht sich als „Geburtshelfer“ (Initiator), als Mittler, der das Fachwissen bei der Planung und Umsetzung einbringt, um die Ideen aller Beteiligten zuerst in der Planung und dann in der Bauphase umzusetzen.
Folgende Prinzipien sind dabei grundsätzlich für den gesamten Prozess:
Partizipation
Partizipation steht im Vordergrund der gesamten Zusammenarbeit – gemeinsames Erarbeiten, Planen und Bauen des Spielfreiraumes. Dadurch wird eine Identifikation mit dem Spielfreiraum gestärkt, der Kontakt zwischen allen Beteiligten positiv beeinflusst und neben einer Menge Spaß auch Ziele erreicht, die eine ohne aktive Mitarbeit nicht finanzierbar wären.
Offenheit
Die Gestaltung soll keine Lenkung der Bedürfnisse, Interessen, Vorstellungen und Entscheidungen des Kindes vorgeben. Das Gelände soll sich durch eine „Angebotsstruktur“ auszeichnen, d.h. das Kind entdeckt Bewegungs- und Spielmöglichkeiten selbst und hat Lust und Freude, das Gelände und sich selbst immer wieder neu zu erforschen.
Soziale Integration
Alle Kinder müssen im Gelände ihren individuellen Zugang zum Spielen, zur Unterhaltung, Entspannung u. sportlichen Betätigung finden. Durch die ganzheitliche Geländegestaltung werden unterschiedlichste Bedürfnisse der Kinder befriedigt. Kooperative Tätigkeiten können z.B. durch die Einrichtung von Begegnungsbereichen, Beobachtungsmöglichkeiten und Spielgeräten, die gemeinschaftliche Aktivitäten herausfordern, begünstigt werden.
Kalkulierter Erfahrungsraum
Die motorische Geschicklichkeit der Kinder wird gefördert und das Körperempfinden des Kindes ausgeprägt. Findlinge, Holzstämme und Erdmodellierungen laden zum Spiel ein und sind „gefährlich“ im Sinne der Entwicklungen der eigenen Fähigkeiten. Fähigkeiten der Orientierung, der Balance und des Springens werden tatsächlich herausgefordert und nicht nur angetippt.
Das richtige Einschätzen, vernünftige Eingehen und Beherrschen von Gefahren ist für das Leben der Kinder im eigenen Wohnumfeld notwendig. Nur so lernen sie mit den allgemeinen Lebensrisiken positiv und vernünftig umzugehen.
Die Arbeitsweise der Ideenwerkstatt Lebens[t]raum e.V. gliedert sich wie ein Baukastensystem in mehrere Einzelschritte. Zunächst werden die Beteiligten (LehrerInnen, Anwohner, Kinder, Jugendliche) bei einem Vortrag über die Gestaltungsgrundsätze, Verfahrensweise und Ziele einer naturnahen Spielraumgestaltung informiert.

Der nächste Schritt ist die Planungswerkstatt, in der alle Ideen und Wünsche der Beteiligten und EntscheidungsträgerInnen zur Geländegestaltung zusammengetragen werden. Die Kinder werden häufig bereits im Vorfeld durch das Anfertigen von Zeichnungen, Fotokollagen, Befragungen – intensiv in den Planungsprozess mit einbezogen. Je nach Projektart erfolgt diese Einbindung unterschiedlich. So werden in Schulen z.B. Gruppen mit verschiedenen Aufgaben gebildet. Die Bewegungsdetektive fotografieren Bewegungsorte auf dem Schulhof und bewerten diese anhand von Symbolkarten. So entsteht eine aufschlussreiche Dokumentation des Geländes. Oder bei öffentlichen Spielräumen werden gemeinsame Streifzüge durch das (Wohn-)Umfeld gemacht und bereits bestehende Spielplätze besucht und analysiert.

Anschließend werden beim Bau von Modellen die Visionen zur zukünftigen Geländegestaltung in Miniaturformat von Kleingruppen entworfen. Beim Bauen mit Lehm, Kieselsteinen, Stöckern, Sand u.v.m. zeigen alle Beteiligten viel Fantasie und Kreativität. Durch dieses Verfahren wird eine außerordentliche inhaltliche Kreativität erreicht sowie der Kontakt zwischen den Teilnehmenden verbessert. Es ergeben sich konstruktive Diskussionsprozesse zu unter Umständen schon lange kontrovers betrachteten Sachverhalten – Lösungen werden greifbar.
In der anschließenden Gesprächsrunde wird aus den verschiedenen Modellen ein Konsens für das zukünftige Gelände erarbeitet und in einem Grobkonzept, der “Ideenskizze“ festgehalten. Dies ist die Grundlage für die maßstäbliche Planzeichnung im Gesamtkonzept.
Die Grundlage des späteren Plans ist die Ideenskizze aus der Modellbauwerkstatt. Ein/e mit der Ideenwerkstatt Lebens[t]raum kooperierende/r LandschaftsarchitektIn setzt die Ideenskizze planerisch unter Berücksichtigung aller fachlichen Notwendigkeiten und Voraussetzungen zu einem Gesamtkonzept um. Mit dem Gesamtkonzept geht es dann an die Umsetzung: es werden Bauabschnitte gebildet, Materialien organisiert, Finanzmittel akquiriert, Spenden geworben und der erste Baueinsatz mit seinen Vorbereitungen organisiert.
Um gemeinsam mit Eltern und Kindern naturnahe Spielräume gestalten zu können, braucht es gute kommunikative Fähigkeiten, ein profundes Wissen über die einzuhaltenden Spielplatznormen und pädagogisches Geschick. Denn neben dem Spaß beim gemeinsamen Tun steht auf einer Mitmachbaustelle die Sicherheit aller Beteiligten und am Ende ein für die Kinder sicherer Spielbereich als Ergebnis im Vordergrund. Deshalb ist jede/r BauanleiterIn im Team der Ideenwerkstatt Lebens(t)raum geprüfter Sachkundiger für Spielraumsicherheit oder Qualifizierter Spielplatzprüfer gemäß DIN 79161.
Vor dem eigentlichen Baueinsatz ist eine gründliche Bauvorbereitung notwendig, diese erfolgt in der Regel in den Baukreisen. Diese sind zusammengesetzt aus allen Beteiligten z.B. bei Schulen aus Pädagogen, Eltern und Kindern und bereiten mit Unterstützung der Ideenwerkstatt Lebens[t]raum e.V. die Baueinsätze vor. Sie sprechen Termine ab, organisieren Werkzeug und wenn nötig tatkräftige Unterstützung durch Fachfirmen (Felsen setzen mit dem Bagger, Erdmodellierungen) und beschaffen das notwendige Baumaterial.

Die Umgestaltung des Spielfreiraumes erfolgt in mehreren Abschnitten als Mitmachbaustellen, in denen jeweils einzelne Teilbereiche der Gesamtplanung umgestaltet werden. Die Mitmachbaustellen finden häufig an einem Freitag und Samstag mit Kindern, Eltern und anderen Beteiligten statt oder in Schulen an Projekttagen in der Woche mit SchülerInnen und LehrerInnen. Während der Baueinsätze werden keine Maschinen wie Radlader oder Bagger eingesetzt, damit keine Gefährdungen der Beteiligten entstehen können. Alle Maschinenarbeiten werden von Profis unter Anleitung der Ideenwerkstatt im Vorfeld durchgeführt.

Die Beteiligten werden bei den Baueinsätzen je nach Fähigkeiten und Interessen in verschiedene Arbeitsgruppen eingeteilt. Dabei ist jegliche tatkräftige Unterstützung, auch die ohne handwerkliche Vorerfahrung, willkommen. Jede Arbeitsgruppe wird von einem Teammitglied der Ideenwerkstatt Lebens(t)raum e.V. angeleitet und die notwendigen Grundfertigkeiten werden vermittelt. Jede und jeder Einzelne kann sich entsprechend seinen kreativen und handwerklichen Fähigkeiten einbringen und ggf. neue Talente entdecken.
Die Gruppenarbeit motiviert die Helfenden, sich zu engagieren und unbekannte neue Aufgaben auszuprobieren. Die meisten Kinder, Jugendlichen, Eltern und Pädagogen haben Spaß bei der Arbeit und sind oft überwältigt davon, was sie gemeinsam mit anderen geleistet und geschaffen haben. Durch die Anleitung des Teams von der Ideenwerkstatt Lebens(t)raum e.V. können Laien Trockenmauern bauen, Holzmikados aufstellen, Wege pflastern und Bepflanzungen erstellen usw. Bei allen Beteiligten werden kreative und handwerkliche Fähigkeiten geweckt – schöpferische Kräfte werden frei und so entstehen jedes Mal individuelle Gestaltungselemente mit persönlichem Charakter der ErbauerInnen. Das praktische Tun macht allen sehr viel Spaß, und das Gemeinschaftsgefühl wird damit gestärkt.

Besondere Nebeneffekte der gemeinsamen Arbeit sind das Entstehen von Naturverständnis und das Erkennen ökologischer Zusammenhänge sowie die tiefgreifende Zufriedenheit nach der geschafften Arbeit und die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls zwischen allen Beteiligten. So erleben sich Mädchen und Jungen, Eltern und Pädagogen in neuen Lebensbereichen. Dabei besteht die Möglichkeit sich anders als gewohnt zu begegnen, denn vielleicht besitzen die Jüngsten Fähigkeiten, die sie Pädagogen und Eltern vermitteln können.
Die schrittweise Umgestaltung dauert i.d.R. 2-3 Jahre, da sich der Umgestaltungsprozess an den personellen und finanziellen Ressourcen des jeweiligen Projektes orientiert und zumeist maximal 2 Baueinsätze pro Jahr durchgeführt werden.
Natürlich gelten bei partizipativ gestalteten Spielfreiräumen die gleichen Anforderungen an die Sicherheit wie bei klassisch erstellten Spielplätzen, die normativen Grundlagen der DIN EN 1176 und DIN 18034 sind einzuhalten. Deshalb werden alle Elemente im Baueinsatz entsprechend den gültigen Sicherheitsvorschriften nach der DIN-EN 1176 ausgeführt und erstellt. Anschließend wird jeder Bauabschnitt im Rahmen einer Erstabnahme durch einen unabhängigen Sachkundigen für Spielplatzsicherheit / Qualifizierten Spielplatzprüfer überprüft und erst danach den Kindern und Jugendlichen zum Spielen übergeben. So kann ein sicheres Spielen der Kinder garantiert werden, obwohl mit Laien gebaut wurde.
Trotzdem erlebe ich in der Praxis sehr häufig, dass Prüfer mit der gleichen Ausbildung (gemäß DIN 79161) und auf Grundlage derselben Normen (DIN EN 1176 und 18034) bei der Gefährdungsbeurteilung und Überprüfung auf Normenkonformität eines durch Partizipation entstandenen Spielraumes zu grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen gelangen. Was natürlich insbesondere für Träger und Betreiber zu enormen Verunsicherungen und zum Teil unnötigen finanziellen Mehrbelastungen führt. Woher kommen die unterschiedlichen Einschätzungen der Prüfer wenn die normative Grundlagen gleich sind?
Liegen diese großen Unterschiede in der Bewertung von Risiken und Gefahren eventuell an den eigenen individuellen Erfahrungen eines Spielplatzprüfers, seinem sozialen Hintergrund oder an einer beständig wachsenden Angst vor Haftungsansprüchen? Die Herausforderungen bei der Bewertung liegen dabei möglicherweise an der ungewohnten, unüblichen bzw. unkonventionellen Gestaltungsart und dem Einsatz nicht vorgeformter, standardisierter Spielelemente statt –„geräte“.

Hangeinfassungen mit Baumstämmen oder als Mikado miteinander verschraubte Baumstämme laden die Kinder zum Balancieren ein, dies schult spielerisch den Geleichgewichtssinn. Neben diesem Balanceakt, der für die Kinder von wesentlicher Bedeutung ist – hängen doch Gleichgewicht und Sprachvermögen direkt miteinander zusammen – erfahren die Kinder beim Balancieren über die Baumstämme auch viel über Physik, beispielsweise dass nasse Baumstämme rutschig sind. Für manche Spielplatzprüfer erscheint dies schon als ein nicht kalkulierbares Risiko für Kinder; Kinder hingegen lernen sehr gut damit umzugehen.

Spielbereiche oder ganze Hänge, die mit Felsen modelliert sind, ziehen Kinder magisch an, aber schnell fragen wir Erwachsene uns was passiert, wenn Kinder auf diesen Felsen ausrutschen und stürzen? Häufig kommt sofort der Gedanke „ohne Felsen keine Gefahr“ – aber stimmt das wirklich, sind Felsen gefährlich für Kinder? Wenn dem so wäre, wenn es häufig auf Felsen zu Stürzen mit schlimmen Verletzungen käme, dann hätten Unfallkassen längst den Einsatz großer Steine auf Spielplätzen untersagt. Interessanterweise ist das Gegenteil der Fall, die Unfallkassen begrüßen den Einbau, weil es für Kinder präventiv ist, sich im Klettern über Stock und Stein zu üben. In der täglichen Auseinandersetzung bewegen sich Kinder sehr kontrolliert und ihren Fähigkeiten entsprechend langsam, sie lernen mit diesen Herausforderungen umzugehen.
Das Erstaunliche in diesem Zusammenhang ist, dass es seit Jahren zum Glück sehr wenige Unfälle auf Spielplätzen in Deutschland gibt. In den Sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es noch jährlich 10-20 tödliche Unfälle auf Spielplätzen, mit der Einführung der DIN 7926 und weiteren Maßnahmen reduzierte sich das Unfallgeschehen auf ein bis zwei schwere Unfälle (DANNER F., in SCHRAMML P. 2017) und in dieser Größenordnung ist es seither geblieben. Spielen auf Spielplätzen ist also sehr sicher für die Kinder in Deutschland und damit besteht auch kein gesteigertes Risiko für Spielplatzprüfer, in eine Haftungsfalle zu geraten.
Außerdem gibt es stark entlastende Urteile, in denen Richter des Bundesgerichtshofes die Auffassung vertraten, dass „Kinderspielplätze auch in besonderer Weise die Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos vermitteln sollen. Denn für Kinder, die niemals gelernt haben mit risikoreichen Situationen und Gefahren umzugehen, kann auch der sicherste Spielraum zur Gefahr werden“. (vgl. BARZ H-P. S. 13, in AGDE G., DEGÜNTHER H., HÜNNEKES A. 2008).
Damit gemeint ist die Risikokompetenz der Kinder: „die Fähigkeit, den Nutzen einer durchlebten und bewältigten riskanten Situation als persönlichen Entwicklungsfortschritt zu erleben und ihn in zukünftige Situationen so zu übertragen, dass diese für die eigene Person und ggf. für die daran beteiligten Personen gleichzeitig bereichernd im Sinne der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sowie außerdem weniger riskant sind“ (VETTER 2004 zit. in VETTER et al 2008). Einfacher formuliert ist das Einschätzen, Eingehen und Beherrschen von Risiken wichtig als Vorbereitung auf den positiven Umgang mit Herausforderungen und somit für das tägliche Leben.
Deshalb haben Spielplatzprüfer also neben der Verantwortung für die Sicherheit von Spielplatzgeräten auch Einfluss darauf, ob Kinder ausreichend in ihrer Risikokompetenz gestärkt werden können. Denn durch das negative Bewerten von herausfordernden Spielmöglichkeiten, z.B. um ein spielerisches Risiko aus falsch verstandenem Beschützerinstinkt zu verhindern, beeinflussen wir Spielplatzprüfer direkt auch die Entwicklungsförderung der Kinder. (vgl. BRAND 2018).
Partizipation ist gelebte Demokratie, Teilhabe an Entscheidungsprozessen, die uns zwar betreffen aber viel zu häufig nicht direkt beeinflussbar erscheinen. Partizipation führt häufig zu einer Identifikation mit den Objekten, an deren Entstehung wir beteiligt sind und für deren Erhalt und Wertschätzung wir uns deshalb auch bereitwillig engagieren.
Durch Partizipation in der Spielraumgestaltung entstehen zumeist sehr verschiedenartige Spielräume innerhalb eines Ortes oder Stadtquatieres, die in ihrer Struktur und ihrer Ausstattung variieren. Nicht jeder Spielplatz oder Spielraum wird gleich gestaltet und gerade diese Abwechslung lässt Kinder gezielt auswählen wo sie spielen wollen. So werden Kinder in fortgeschrittenen Altersgruppen möglicherweise eher von stärker wildnisartigen Spielbereichen angezogen, während die kleineren Kinder in Begleitung einer Aufsichtsperson eher den klassischen Spielplatz mit Sitzgelegenheiten und Sandspielbereich aufsuchen werden.
Um Partizipation in der Spielraumgestaltung umsetzen zu können ist es wichtig zu klären, welchen Anspruch wir als Planer, Gestalter und Unterhalter von Spielplätzen und -räumen an diese Flächen haben. Welches Ziel verfolgen wir mit der Anlage eines Spielplatzes, was soll die Fläche leisten bzw. was soll sie Kindern bieten? Nehmen wir die Forderungen der DIN 18034 ernst, Spielflächen und Freiräume zum Spielen in vielfältiger Hinsicht zu gestalten und die Nutzer in geeigneter Weise zu beteiligen? Nur wenn diese Forderungen umgesetzt werden, kann die Qualität von Spielplätzen dem Entwicklungsanspruch von Kindern gerecht werden, dann könnten Spielplätze langfristig keine den wirtschaftlichen und baubetrieblichen Rahmenbedingungen unterworfenen, baurechtlichen Alibiflächen mehr sein oder bleiben!
Veröffentlicht im Tagungsband Maßstab Mensch – 5.Fachtagung zur Sicherheit auf Spielplätzen; München 2023

Dipl.-Ing. Markus Brand ist Qualifizierter Spielplatzprüfer, Psychomotoriker und Spielraumgestalter