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Rechtliche Grundlagen für den Übergang

Niedersächsische Verordnungen und Erlasse weisen auf eine Zusammenarbeit von KiTa und Grundschule hin. Diese zu kennen ist wichtig, um zu wissen auf Basis welcher Grundlagen die AkteurInnen handeln und welche Rechte ihnen zustehen. In den Auszügen finden Sie Vorgaben zur Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Der Downloadbereich enthält die vollständigen Dokumente.

Kindertageseinrichtungen

„Die Tageseinrichtung soll mit solchen Einrichtungen ihres Einzugsbereichs, insbesondere mit den Grundschulen, zusammenarbeiten, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtung stehen.“

§ 3 Abs. 5 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder

„Notwendig ist die Übereinkunft zwischen Kindertagesstätte und Grundschule, dass Eltern selbstverständlich einbezogen werden müssen. Gegenseitige Wertschätzung sowie grundlegende gemeinsame Positionen und Leitvorstellungen, die im Kontakt mit den Eltern realisiert werden, sind für die Elternarbeit unerlässlich.“

Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder (2005)

Grundschulen

„Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen.“

§ 6 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz

„Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf gegenseitige Informationen und Abstimmung über Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisationsformen der jeweiligen Bereiche…“

„Verständigung über elementare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine Grundlage für die Arbeit in der Grundschule darstellen…“

„…regelmäßigen Austausch über Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule…“

„…wechselseitige Hospitationen…“

„…gemeinsame Veranstaltungen und Projekte…“

„…gegenseitige Besuche von Kindergartengruppen und Schulgruppen sowie gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen.“

Nr. 3 im Erlass »Die Arbeit in der Grundschule« vom 03.02.2004

Die genannten Gesetze und Verordnungen bilden eine Grundlage auf Papier, die diverse Möglichkeiten bietet. Die konkrete Ausgestaltung jedoch ist individuell und lokal unterschiedlich, je nachdem, wie sich die AkteurInnen beteiligen und wie der Prozess mit allen Herausforderungen und Chancen aufgebaut ist.

Zum Weiterlesen:

Landesrechtliche Regelungen – Kooperation von KiTa und Grundschule

Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V.
Jahnstraße 79
49080 Osnabrück
Tel: 0541 - 58 054 57 - 0
E-Mail: info@nifbe.de
"Im Mittelpunkt der Arbeit des nifbe steht das Kind in seinem sozialen Kontext und mit seinem Anspruch auf bestmögliche Förderung und Begleitung von Anfang an."
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