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Landesrechtliche Regelungen – Kooperation von KiTa und Grundschule

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In der folgenden Tabelle wird aufgeführt  welche landeseinheitlichen Vereinbarungen  zur Kooperation von KiTas und Grundschulen es in den verschiedenen Bundesländern gibt. Hierbei kann verglichen werden wie mit dem Thema umgegangen wird, welche Entwicklungen und Prozesse es in anderen Bundesländern gibt und welche Impulse oder Forderungen sich für die eigene Arbeit ergeben können. Die Daten stützen sich auf die Ergebnisse des Ländermonitors 2008, welche im Anhang unter Links eingesehen werden können.

Bundesland Landesweit verbindliche Regelung verbindliche Rahmenvereinbarung mit fachlichen Standards Zusätzliche Mittel für KiTas Zusätzliche Mittel für Grundschulen
Baden-Württemberg ja ja nein ja
Bayern ja nein ja  ja
Berlin ja nein nein nein
Brandenburg ja  ja nein ja
Bremen ja nein nein nein
Hamburg ja nein nein ja
Hessen ja nein nein nein
Mecklenburg-Vorpommern ja nein ja nein
Niedersachsen
ja nein nein nein
Nordrhein-Westfalen ja ja nein nein
Rheinland-Pfalz ja nein ja nein
Saarland ja nein nein nein
Sachsen-Anhalt ja nein nein ja
Schleswig-Holstein ja nein nein nein
Thüringen ja nein nein nein

Anmerkungen zum Land Niedersachsen:

Als verbindliche Rahmenvereinbarung mit fachlichen Standards weist das zuständige Landesministerium auf das Dokument zum Bildungsverständnis KiTa – Grundschule hin. Dieser Text wurde mit den niedersächsischen Trägern von Kindertageseinrichtungen abgestimmt und soll in Zukunft in den Bildungsauftrag für Kindertageseinrichtungen integriert werden.

Im Rahmen des niedersächsischen Modellprojektes „Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr“ bewilligt das Land allen beteiligten KiTas und Grundschulen Gelder. Allerdings ist die Zahl der insgesamt zu fördernden Institutionen auf 500 begrenzt.

Informationen zum Projekt Brückenjahr

Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V.
Jahnstraße 79
49080 Osnabrück
Tel: 0541 - 58 054 57 - 0
E-Mail: info@nifbe.de
"Im Mittelpunkt der Arbeit des nifbe steht das Kind in seinem sozialen Kontext und mit seinem Anspruch auf bestmögliche Förderung und Begleitung von Anfang an."
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