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KiTa-Schutzkonzepte: Inklusiv & kinderrechtsbasiert

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Für einen gelingenden institutionellen Kinderschutz braucht es zunächst ein grundlegendes Verständnis für eine „Kita als sicherer Ort“. Dies bedeutet Schutz vor Gewalt, gerade auch für die Kinder, deren häusliches Umfeld keine adäquate Sicherheit bietet. Zudem bietet sie Raum für eine Lern- und Lebenswelt, in welcher Kinder partizipative Prozesse erproben können und erfahren, dass Teilhabe Sicherheit schafft. Diese Haltung stellt eine wichtige Grundlage im Kontext der Schutzkonzepterstellung dar.

Relevanz von Schutzkonzepten

Kinder verbringen einen Großteil ihres Tages in Kindertageseinrichtungen und sammeln dort wichtige Erfahrungen für ihre körperliche, kognitive und seelische Entwicklung. Hierbei haben sie das Recht auf eine Förderung und Erziehung, die sie zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen heranwachsen lässt, Benachteiligungen vermeidet oder abbaut und sie vor Gefahren schützt. Immer unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Kinder, denn unterschiedliche Gefährdungspotentiale erzeugen unterschiedliche Schutzbedürfnisse. Ergänzend dazu sollen alle Kinder die Möglichkeit erhalten – nach ihren Fähigkeiten und ihres Alters entsprechend – selbstbestimmt zu handeln, so dass sie gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können (vgl. § 1 SGB VIII).

Um diesem Anspruch einer partizipativen Begleitung gerecht zu werden, müssen Fachkräfte verinnerlichen, dass Kinder nicht nur unterschiedliche Fähigkeiten besitzen, sondern auch ihre individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse mitbringen, die dauerhaft eine passgenaue Unterstützung benötigen. Fachkräfte sind daher in ihrer täglichen pädagogischen Arbeit aufgefordert, die jeweilige spezifische Vulnerabilität der Kinder zu beachten und die daran gekoppelten Stressoren und Belastungen mitzudenken. Dies ist nicht immer einfach und benötigt zunächst eine gemeinsame Verständigung über die Ausgestaltung von Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsaspekten.

Auch muss für alle Akteur*innen deutlich sein, dass jegliche Teilhabeeinschränkungen nicht in der Person des jeweiligen Kindes begründet liegen, sondern sich diese durch einstellungs- und umweltbedingte Barrieren innerhalb der Lebenswelt des Kindes ergeben. Demzufolge braucht es eine Präzisierung des Begriffs Kinderschutz hin zu einem inklusiven, kinderrechtsbasierten Kinderschutz und ebenso zu solch einer Formulierung für Schutzkonzepte.

Inklusive, kinderrechtsbasierte Schutzkonzepte sind zum einen für den Schutz aller Kinder unerlässlich. Zudem sollen sie Fachkräfte darin unterstützen, eigene Haltungen und persönliches Verhalten zu reflektieren, um einen Orientierungsrahmen für das professionelle pädagogische Handeln zu bieten und so eine verbesserte Handlungskompetenz ermöglichen. Darüber hinaus geben Schutzkonzepte auch Sorgeberechtigten die nötige Sicherheit, dass ihre Kinder professionell begleitet werden und die Einrichtung gute Kita-Qualität bietet.

Schutzkonzepte dürfen aber nicht bloß als theoretische Leitlinien und starre Verfahrensvorgaben missverstanden werden. Sie sind ein konkreter Qualitätsentwicklungsprozess, der im Kontext unterschiedlicher Bedarfe nach Teilhabe und Unterstützung, verschiedener Wertevorstellungen und Normen sowie kultureller und gesellschaftlicher Diversität stattfindet. Damit dies gelingt, braucht es eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten und einen dauerhaften intensiven fachlichen Austausch mit Eltern, Netzwerkpartner*innen und sonstigen Unterstützer*innen. Nur wenn Schutzkonzepte beständig gelebt, hinterfragt und immer wieder überarbeitet werden, können sie ihren eigentlichen Zweck erfüllen.

Beteiligung von Kindern an der Schutzkonzepterstellung

Inklusive, kinderrechtsbasierte Schutzkonzepte schützen präventiv vor Machtmissbrauch, Gewalt und Diskriminierung. Sie stellen die Rechte der Kinder in den Fokus und fördern somit deren Schutz und Wohlbefinden. Die aktive und kreative Einbeziehung von Kindern in die Erstellung und Fortschreibung ist für die Akzeptanz von und das Verständnis für die darin beschriebenen Inhalte von immenser Bedeutung. In der Auseinandersetzung mit vielschichtigen Risikofaktoren, die es in jeder Einrichtung geben kann, liegt eine große Chance. Kinder lernen, (potentielle) Gefahren zu erkennen, auf sie aufmerksam zu machen und für ihre Rechte und ihren Schutz einzutreten. Die Bereitschaft des Trägers, der Leitung und der Fachkräfte vor Ort, inklusive, partizipative Strukturen zu etablieren, ist hierbei von zentraler Bedeutung.

Inklusive, partizipative Strukturen

Die Themen, an deren Bearbeitung Kinder mitwirken können, sind vielfältig. Sei es beispielsweise bei der Erstellung eines Verhaltenskodex, einer Risikoanalyse, eines angemessenen Beschwerdemanagements, bei der Evaluation bestehender Schutzmaßnahmen oder gar (in begrenztem Maße) im Rahmen von Personalprozessen.

Zahlreiche pädagogische Angebote und Methoden fokussieren die Förderung eines respektvollen und unterstützenden Miteinanders. Kindgerechte Workshops ermöglichen die spielerische Auseinandersetzung mit den Themen Sicherheit und Schutz in der Kita. So können Kinder beispielsweise als „Sicherheitsdetektive“ auf Entdeckungsreise gehen um herauszufinden, welche Orte sie als sicher oder unsicher erleben. Die Ergebnisse können in Form einer „Kita-Landkarte“ festgehalten werden.

In Rollenspiel- oder Kreativ-Workshops können Kinder Situationen nachspielen oder Geschichten und Theaterstücke zum Thema Schutz und Sicherheit erfinden. Die Arbeit mit Emotionskarten hilft Kindern, ihre Gefühle und ihr Sicherheitsempfinden in verschiedenen Situationen oder an unterschiedlichen Orten in Bildern auszudrücken. Wichtig ist dabei jeweils, in anschließenden Gesprächen zu thematisieren, wie man in unsicheren Situationen Sicherheit zurückerlangen kann, wo Kinder Unterstützung finden und welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf die „unsicheren Orte“ geeignet erscheinen.

Für die älteren Kinder eignen sich auch Gesprächsrunden wie das Kita-Parlament. Dort werden Meinungen und Erfahrungen zu Themen wie Sicherheit, Vertrauen und Diskriminierung geteilt. Einfache und verständliche Feedback-Bögen oder Umfragen bieten die Möglichkeit der Meinungsäußerung zu getroffenen Schutzmaßnahmen und zur diesbezüglichen Frage, was gut funktioniert und was verbessert werden kann.

All dies fördert das Bewusstsein für emotionale und soziale Sicherheit. Die Gruppenarbeit stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und den Teamgeist. Kinder erleben, wie sie sich gegenseitig unterstützen können, um ein sicheres Umfeld zu schaffen. Nicht zuletzt handelt es sich bei alledem um kindgerechte Beschwerdemöglichkeiten, die dazu beitragen können, Probleme und Defizite frühzeitig zu erkennen und zu verstehen.

Diskriminierungssensible Beschwerdemöglichkeiten

„[…] Diskriminierung kann als Inhalt einer Beschwerde wie auch als Hürde, sich überhaupt beschweren zu können, eine Rolle spielen.“ (1) Alle Kinder müssen also die Möglichkeit haben, sich unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, Hintergründen und Fähigkeiten einzubringen. Jede Unmutsäußerung von Kindern muss als Beschwerde wahrgenommen und gegebenenfalls als solche interpretiert werden – auch und gerade dann, wenn sie nicht sonderlich offensichtlich präsentiert wird. Zudem müssen Kinder darüber aufgeklärt sein, was Diskriminierung ist und in welch vielfältiger Form sie sich zeigen kann: aufgrund von Machtverhältnissen (Stichwort Adultismus), von individuellen, kognitiven, sozialen oder körperlichen Fähigkeiten oder aufgrund anderer Dimensionen der Vielfalt. Sie kann sich offen oder versteckt zeigen, als einmalige Situation oder in Form von struktureller Gewalt. Ausgeübt von Einzelnen oder von Gruppen jeglicher Größe.

Durch die Berücksichtigung ihrer Rechte und die aktive Einbeziehung können Kinder ein starkes Fundament für ein sicheres und inklusives Miteinander entwickeln. Vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten gewährleisten Beschwerdewege für alle (potentiell) Betroffenen. Neben den beschriebenen Methoden müssen Fachkräfte und Kita-Leitung jederzeit vertrauliche Gespräche ermöglichen, um persönliche Anliegen in geschütztem Rahmen zu besprechen. Feedback-Formulare, Umfragen und offene Briefkästen können den Austausch über spezifische Fragen zu Diskriminierung und Inklusion anregen.

Selbstverständlich endet ein Beschwerdeverfahren nicht mit dem Eingang einer Unmutsäußerung. Eine strukturierte und systematisierte Bearbeitung von Anliegen beinhaltet die Dokumentation, Beratung und gegebenenfalls Umsetzung von Konsequenzen, die transparente Kommunikation mit Beschwerdeführer*innen und Betroffenen sowie die Überprüfung der Eignung und Wirksamkeit von Maßnahmen.

Der vertrauliche Umgang mit Beschwerden gewährleistet dabei den Schutz der Privatsphäre von Beschwerdeführenden. Insbesondere auf Beschwerden von Kindern muss besonders vertrauensvoll, empathisch und sensibel reagiert werden.

Erfahrungsgemäß hilft die Förderung des Austauschs über und die Schaffung eines Bewusstseins für Vielfalt, Diskriminierung zu reduzieren. „Wird Diskriminierung als Beschwerdehindernis und als Beschwerdethema bei der Einführung von Beschwerdeverfahren nicht mitgedacht, profitieren vor allem die Kinder davon, die ohnehin mit wenig gesellschaftlichen Barrieren konfrontiert sind oder/ und das Glück haben, in einem stärkenden Umfeld aufzuwachsen.“ (2)

Inklusive kinderrechtsbasierte Schutzkonzepte nehmen jedoch alle Kinder gleichermaßen in den Blick. Daher ist es wichtig, diese – beispielsweise in oben beschriebener Form – an der Erstellung und Fortschreibung zu beteiligen.

Quellenangabe

1) Backhaus, A./Wolter, B. (2019): Wenn Diskriminierung nicht in den Kummerkasten passt. Eine Arbeitshilfe zur Einführung von diskriminierungssensiblen Beschwerdeverfahren in der Kita, S. 14. Online hier verfügbar

2) (ebd.), S. 27

Übernahme des Beitrags mit freundlicher Genehmigung aus
LVR Jugendhilfereport 02-2025

Veröffentlicht:
8. April 2025
LVR-Landesjugendamt Rheinland | jens.arand@lvr.de
LVR-Landesjugendamt Rheinland | janina.passek@lvr.de

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