Kinder haben das Recht auf Schutz vor Diskriminierung. – So legt es Art. 2 der UN-Kinderrechtskonvention fest. Für dieses Recht einzustehen ist nicht nur Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte. Die gesamte Institution Kita ist gefordert, mit allen Akteur*innen und auf allen Verantwortungsebenen eine demokratische Kultur zu gestalten, die den Schutz vor Diskriminierung verlässlich verankert. Der Beitrag beleuchtet, wie dies geschehen kann.
Antidiskriminierungsrichtlinien und -gesetze führen das Diskriminierungsverbot aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) in deutlichen Worten aus. So sind z.B. laut UN-Kinderrechtskonvention von 1989 die Rechte aller Kinder zu gewährleisten, ausdrücklich »ohne jede Diskriminierung«.1 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 schützt Menschen vor Benachteiligungen im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften aus rassistischen oder antisemitischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.2 Dennoch gibt es Diskriminierung in Deutschland, auch im Bildungsbereich, dokumentiert z.B. in den Berichten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.3
Dass niemand diskriminiert werden darf, trifft allgemein auf Zustimmung. In konkreten Fällen gehen jedoch die Einschätzungen weit auseinander, was als diskriminierend gilt oder nicht (vgl. Gomolla 2016, S. 73). Dafür gibt es etliche Gründe:
Da offizielle Dokumente eher aus der Perspektive von nichtdiskriminierten Privilegierten geschrieben sind, verwundert es nicht, wenn Diskriminierung in ihnen nicht oder kaum vorkommt. Ein Beispiel sind die Kita-Bildungsprogramme der 16 Bundesländer: Eine Analyse im Hinblick auf Demokratiebildung ergab, dass Partizipation/Beteiligung darin relativ häufig, die Kinderrechte sehr selten und Diskriminierung fast gar nicht benannt werden (Wolter 2021).
Diskriminierung meint die benachteiligende Ungleichbehandlung von Menschen mit Verweis auf vermeintliche Gruppenzugehörigkeiten. Diese funktioniert nur in ungleichen Machtverhältnissen, diskriminiert werden diejenigen, die weniger Macht und Einfluss haben. Die Zuordnung zu Gruppen erfolgt entlang der Kategorien Geschlecht, Herkunft, Alter, Behinderung, sozialer Status, sexuelle Orientierung u.a. und wird häufig an äußeren Merkmalen festgemacht. Benachteiligung zeigt sich in der Vorenthaltung von Rechten und als Barrieren im Zugang zu Ressourcen wie Bildung, Arbeit, Wohnung, Kita- und Schulplätzen. Diskriminierende Ideologien wie Sexismus, Rassismus, Ableismus, Klassismus, Adultismus etc., die jeweils in zwei Gruppen einteilen und die Überlegenheit der einen Gruppe gegenüber der anderen vorgeben, sind wirksame Denk-Konstrukte zur Rechtfertigung der Benachteiligungen und zum Erhalt des Machtgefälles. Sie werden von Einzelnen verinnerlicht, bereits in der Kindheit.
Diskriminierung erfolgt unmittelbar, durch diskriminierende Äußerungen und Handlungsweisen von Personen. Hierbei kommen Vorurteile und Stereotype über Gruppen von Menschen zum Tragen. Institutionelle Diskriminierung zeigt sich darin, dass die Einhaltung von »üblichen« Regularien und Routinen eine benachteiligende Wirkung für bestimmte Kinder und Erwachsene hat, ohne dass explizit diskriminierende Absichten oder Vorurteile vorliegen müssen. In diese Mechanismen sind alle Beteiligten einer Einrichtung eingebunden, ihre Auswirkungen sind jedoch unterschiedlich, je nach Position in der sozialen Hierarchie.
Diskriminierende Muster in Kitas und Schulen verstärken die Bildungsbenachteiligung von Kindern: Wenn Kindern aus armen Familien wenig zugetraut wird. Wenn Kindern signalisiert wird, dass ihre Familien nicht »richtig« sind. Wenn für zusätzliches Personal und notwendige Hilfsmittel ein zermürbender Kampf notwendig ist, der Familien nahelegt, ihr Kind doch in die Sondereinrichtung zu geben. Wenn der Anmeldebogen nicht vorsieht, dass zwei Mütter oder zwei Väter oder mehrere Erwachsene Verantwortung für ein Kind tragen.
Kinder kommen früh in Kontakt mit Bewertungen über Menschen und Gruppen von Menschen. Mit den Bewertungen verinnerlichen sie gesellschaftliche Hierarchien und Vorstellungen von Über- und Unterlegenheit. Ab etwa 3 Jahren artikulieren sie »Vor-Vorurteile«, mit denen sie ihre eigensinnigen Verarbeitungen von diskriminierenden Ideologien zeigen.
Sie ordnen sich und ihre sozialen Bezugsgruppen in das Bewertungsgefüge ein. Die Einordnung als abgewertete Gruppe geschieht über häufig verstörende Erfahrungen von Ausschluss, wie dieses Beispiel des Historikers Mohammed Sarhangi zeigt:
Er ist 7 Jahre alt, als er Kinder auf dem Spielplatz fragt, ob er mitspielen könne. Ihre Antwort: »Nein, mit Ausländerkindern spielen wir nicht.« Die damaligen Gefühle Scham, Traurigkeit, Zorn, Angst haben sich tief in seinen Körper eingeschrieben: »Mir wurde damals klar, dass mein Anderssein, mein Fremdsein der Grund dafür war, dass ich von einer Aktivität und aus einer Gruppe ausgeschlossen wurde. Es muss eines der ersten Erlebnisse gewesen sein, in denen ich – ob nun bewusst oder unbewusst – eine Verbindung zwischen dem Gefühl der Zurückweisung, des Ausschlusses und dem Begriff ›Ausländer‹ hergestellt habe. Künftig würde ich in den Spiegel sehen und einen Ausländer erkennen.« (2024, S. 30)
Sarhangi beschreibt seine weiteren Erfahrungen mit rassistischer, klassistischer, ableistischer Ausgrenzung und wie sich die abwertenden Zuschreibungen überlappen und dadurch die Diskriminierung verstärken. Die Ängste vor Abschiebung, tätlichen Angriffen, Beleidigungen bedeuten ein Aufwachsen ohne Vertrauen in das soziale Umfeld und ohne jegliches Vertrauen in staatliche Institutionen: »Es gab keinen Schutz, nirgends.« (ebd. S. 244) Jederzeit mit Zurückweisungen zu rechnen, als »Ausländer«, als Muslim, als Kind einer armen Familie usw. sei in sein »Emotionskonzept« eingegangen, wie er sagt (ebd. S. 240). Immer auf der Hut zu sein ist äußerst anstrengend, kostet Energie, die für anderes fehlt und ist für diejenigen unverständlich, die diese Zurückweisungen nicht erleben.
Diskriminierung, die Kindern oder ihren Familien gilt, beschädigt die Selbstbilder von Kindern und stellt als eine Form von psychischer Gewalt ein großes Entwicklungs- und Gesundheitsrisiko für sie dar. Gleichzeitig schadet Diskriminierung allen Menschen: Sie verhindert ein solidarisches Zusammenleben und das gemeinsame Einstehen für menschenwürdige Lebensverhältnisse.
Da Diskriminierung in die gesellschaftlichen Strukturen eingebaut ist, können Kitas nicht einfach zu diskriminierungsfreien Orten werden. Sie können aber eine klare Position gegen Diskriminierung kenntlich machen und auf allen Handlungs- und Verantwortungsebenen daran arbeiten, dass es für Kinder und Erwachsene verlässlichen Schutz vor Diskriminierung gibt. Antidiskriminierung als Selbstverpflichtung der Trägerorganisation, zum Beispiel im Leitbild, gibt den Rahmen und den Auftrag für alle Beteiligten, in ihrem Verantwortungsbereich an der Umsetzung zu arbeiten.
Neben der Selbstverpflichtung stehen die Wissenserweiterung zum Thema Diskriminierung und eine Sensibilisierung für das Erkennen von diskriminierenden Aussagen, Handlungsmustern und Strukturen, auch in der eigenen Organisation. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme in allen Bereichen der Organisation: Wo gibt es hier bei uns Diskriminierung? Unmittelbar oder institutionalisiert? Wer wird diskriminiert? An wen kann sich die diskriminierte Person wenden? Wie geht es dann weiter? Was tun wir bisher, wenn wir Diskriminierung bemerken? Häufig geschieht es, dass die Perspektiven der nichtdiskriminierten Personen in der Organisation überwiegen und die Perspektiven derer fehlen, die Diskriminierungserfahrungen machen. Wie können sie ermutigt werden, ihre Perspektiven einzubringen? Was schafft Vertrauen in die Institution Kita?
Ein Ansatzpunkt sind deutliche Signale nach außen und nach innen, dass der Kitaträger den Schutz vor Diskriminierung strukturell verankert. Damit ist gemeint, dass es nicht von der Sensibilität und den Ideen Einzelner abhängt, ob Diskriminierung erkannt und entgegengewirkt wird, sondern dass es abgestimmte Vereinbarungen über Vorgehensweisen und Abläufe gibt, über die alle Beteiligten in der Organisation informiert sind und die sie anwenden. Als Arbeitgeber sind Kitaträger verpflichtet, im Betrieb zum Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG zu schulen (§ 12,2). Mit regelmäßigen Fortbildungen, Austausch und Reflexionsformaten signalisieren Kitaträger die Wichtigkeit des Themas und auch, dass es nur gemeinsam und längerfristig angegangen werden kann.
Gibt es keine verlässlichen Strukturen, so bleibt der Anspruch im Leitbild eine hohle Phrase. Einzelne laufen mit ihrer Diskriminierungskritik ins Leere, gelten nicht selten als »Störenfried«, wie dieses Beispiel zeigt:
Eine mehrsprachige pädagogische Fachkraft wird von ihrer Kollegin aufgefordert, in der Kita ausschließlich Deutsch zu sprechen, was sie ablehnt. Sie beruft sich auf das Leitbild des Trägers, in dem Respekt für Familienkulturen und die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit festgeschrieben sind. Außerdem sei ein Verbot der Familiensprachen diskriminierend. Sie wendet sich an ihre Vorgesetzten, die Kitaberatung, den Betriebsrat – und erhält keine Unterstützung in der Sache. Es gibt keine konzeptionelle Klarstellung, keine klare Position gegen Diskriminierung. Im Träger sieht man einen unlösbaren »Teamkonflikt«. Schließlich werden beide Fachkräfte in andere Einrichtungen versetzt.
Der Träger im Beispiel hat keine Antidiskriminierungs-Beschwerdestelle, an die sich die Mitarbeiterin hätte wenden können. Laut AGG haben Angestellte in Betrieben Beschwerderecht, wenn sie Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot erleben oder feststellen (§ 13). Mit der Einrichtung einer Beschwerdestelle zeigt der Träger seinen Mitarbeiter*innen, dass er Diskriminierung und Benachteiligung nicht duldet und dass er Vorkehrungen getroffen hat für den Fall, dass es im Betrieb doch dazu kommt. Weitere Stellschrauben sind eine inklusive Außendarstellung, eine diversifizierende Personalpolitik, eine pro-aktive Öffentlichkeitsarbeit, mit der sich der Träger für soziale Gerechtigkeit und gegen Ausgrenzung starkmacht. (Vgl. Wolter 2023 und ISTA/Kinderwelten 2021b für weitere Impulse)
Erleben Kinder diskriminierende Äußerungen und Handlungen, so sind pädagogische Fachkräfte besonders dringend aufgefordert, zu intervenieren. Tun sie es nicht, so vermitteln sie Kindern, dass dies akzeptabel sei und auch, dass sie hier in der Kita keinen Schutz davor erwarten können. Ein Interventionskonzept, das im Team verabredet wird, gibt Handlungssicherheit (vgl. ISTA/Kinderwelten 2017, Band #1, Kap.7). Ebenso ein diskriminierungssensibles Beschwerde- und Beteiligungsverfahren (Backhaus/Wolter 2019). Spontan werden diskriminierende Äußerungen oder Handlungen häufig ignoriert oder es wird überreagiert. Beides hilft nicht: Kinder bekommen weder Beistand noch Hinweise, dass und wie sie sich gegen Diskriminierung wehren können. Genau dieses brauchen sie, um nicht bereits in der Kita ihr Vertrauen in öffentliche Institutionen zu verlieren.
Fachkräfte brauchen Lernräume, in denen sie an konkreten Beobachtungen oder Beschwerden das Eingreifen einüben können, gegenüber Kindern und auch gegenüber Erwachsenen. Eine Teamkultur, die Diskriminierung nicht tabuisiert, legt die Diversität im Team offen, die sich auch im unterschiedlichen Betroffensein von Diskriminierung zeigt. Ein pädagogisches Konzept, das systematisch Respekt für Unterschiede und die Absage an Ausgrenzung und Diskriminierung in der Qualitätsentwicklung vorsieht, stärkt die gemeinsame Wertebasis.4 Auf ihrer Grundlage lässt sich die eigene Praxis fachlich und kinderrechtlich fundiert begründen, zunehmend ein Erfordernis angesichts rechtspopulistischer und rechtsextremer Hetze und Verleumdungen, die inzwischen auch Kitas treffen, die für Diversität und gegen Diskriminierung eintreten (vgl. Interview Bleiber 2024).
Kitas, die sich auf den Weg machen, den Schutz vor Diskriminierung in ihren Einrichtungen aktiv und verbindlich zu verankern, nehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen ernst und agieren im Interesse und zum Wohle der Kinder. Die nötigen Veränderungen erfordern eine abgestimmte pädagogische Konzeption zur Stärkung der einzelnen Fachkräfte wie auch der Kitateams, Leitlinien und Maßnahmen der Antidiskriminierung in der Trägerorganisation – und einen langen Atem.
Backhaus, Anne/Wolter, Berit (2019): Wenn Diskriminierung nicht in den Kummerkasten passt. Eine Arbeitshilfe zur Einführung von diskriminierungssensiblen Beschwerdeverfahren in der Kita. Verfügbar unter: https://kinderwelten.net/publikationen/arbeitshilfe-wenn-diskriminierung-nicht-in-den-kummerkasten-passt-eine-arbeitshilfe-zur-einfuhrung-von-diskriminierungssensiblen
Bleiber, Marco (2024): »Bestimmte Themen werden bewusst für rechte Mobilisierung genutzt«, Interview zu: Rechtspopulismus in Kitas, in: Kindergarten heute, Themenpaket Umgang mit Rechtsextremismus in der Kita, S. 22–25. Herder Verlag.
Gomolla, Mechtild (2016): Diskriminierung. In: Mecheril, Paul unter Mitarbeit von M. Rangger und V. Kourabas (Hrsg.): Handbuch Migrationspädagogik. Weinheim: Beltz Verlag. S. 73–89.
ISTA/Fachstelle Kinderwelten (Hrsg.) (2017): Inklusion in der Kitapraxis. 4 Bände. #1. Die Zusammenarbeit mit Eltern vorurteilsbewusst gestalten. #2. Die Lernumgebung vorurteilsbewusst gestalten. #3. Die Interaktion mit Kindern vorurteilsbewusst gestalten. #4. Die Zusammenarbeit im Team vorurteilsbewusst gestalten. Berlin: Wamiki-Verlag. 2. Aufl.
ISTA/Fachstelle Kinderwelten (2021b): Kinderwelten Info 4/2021. Antidiskriminierung in der Kita verankern. Autor*innen: Amna Janne Akeela, Petra Wagner. https://kinderwelten.net/media/pages/publikationen/kinderwelten-info-04-2021-antidiskriminierung-in-der-kita-verankern/60136503f8-1742401209/kinderwelten_info_04.pdf
ISTA/Fachstelle Kinderwelten (Hrsg.) (2021a): Qualitätshandbuch für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung in Kitas – Verfahren und Instrumente für die interne Evaluation zur Weiterentwicklung inklusiver pädagogischer Praxis. Band #7 der Reihe: Inklusion in der Kitapraxis. Wamiki: Berlin.
Jenessen, Sven/Kastike, Nicole/Kotthaus, Jochem (2013): Diskriminierung im vorschulischen und schulischen Bereich. www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_diskriminierung_im_vorschulischen_und_schulischen_bereich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Sarhangi, Mohammad (2024): Jahre der Angst, Momente der Hoffnung: Eine Gefühlsgeschichte der Migration. Fischer: Frankfurt/M.
Wagner, Petra (Hrsg.) (2022): Handbuch Inklusion. 4. Auflage. Herder: Freiburg.
Wolter, Berit (2021): Recherche: »Demokratiebildung im Bereich Kita in den Bildungsprogrammen der Bundesländer«. Unter Mitarbeit von Hannah-Louisa Schmidt. https://kinderwelten.net/publikationen/recherche-zu-demokratiebildung-im-bereich-kita-in-den-bildungsprogrammen-der-bundeslaender
Wolter, Berit (2023): Impulse für diskriminierungskritische Veränderungen in Kitas. Hrsg. Arbeit und Leben, Projekt Kita gerecht. https://hamburg.arbeitundleben.de/wp-content/uploads/2023/12/Kita-gerecht-Broschuere-Impulse-von-Arbeit-und-Leben.pdf
Fußnoten
(1) Art. 2 der UN-KRK, https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/agg
(3) https://www.antidiskriminierungsstelle.de; Expertise zu Diskriminierung im vorschulischen und schulischen Bereich vgl. Jenessen, Sven/Kastike, Nicole/Kotthaus, Jochem (2013 www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_diskriminierung_im_vorschulischen_und_schulischen_bereich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
(4) Der Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung© des Instituts Kinderwelten e.V. ist ein solches Konzept, vgl. Wagner 2022 und ISTA/Kinderwelten 2017 (4 Bände) und 2021. Das Institut, das 2025 aus der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz hervorgegangen ist, bietet Fortbildungen, Beratung und Materialien dazu an. www.kinderwelten.net
Übernahme des Beitrags mit freundlicher Genehmigung aus KiTa aktuell ND 2025-07/08, S. 4-6

Petra Wagner, Beraterin Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. in Berlin, 2000–2024 Leitung Fachstelle Kinderwelten für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung (ISTA/INA gGmbH)