Seit Inkrafttreten der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ 2009 fordert diese den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems in Deutschland. Die gemeinsame Erziehung und Bildung aller Kinder, unabhängig von ihren individuellen Persönlichkeitsmerkmalen, entspricht dem Menschen- und Kinderrecht auf individuelle Entwicklung und volle soziale Teilhabe. Kindertagesstätten – als Spiegel der gesellschaftlichen Veränderungen und Anforderungen – sind prädestiniert für die Umsetzung der Konvention.
Unabhängig vom jeweils individuellen Unterstützungsbedarf muss für alle Menschen der Zugang und die Zugehörigkeit zu Bildungseinrichtungen in ihrer Nähe gewährleistet sein. Diese Forderung nach gemeinsamer Erziehung und Bildung erfordert ein Umdenken: Teilhabe ist Menschenrecht und Nichtbeachtung von Teilhabe ist als Diskriminierung auszugelegen – damit wäre dies ein Rechtsbruch.
Die Forderung geht so weit, dass sich Jungen und Mädchen nicht an die jeweilige Bildungseinrichtung anpassen müssen – oder sie ansonsten nicht besuchen können, sondern: Die Kindertageseinrichtungen sind dazu aufgefordert, ihr Bildungs- und Lernangebot auf die individuellen Interessen und Bedürfnisse sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder abzustimmen.
Die Kindertagesstätte als Bildungseinrichtung ist in der Gesellschaft als solche inzwischen anerkannt. Wurde der Auftrag von Kindertageseinrichtungen bis in die 1990er Jahre hauptsächlich in der Betreuung von Jungen und Mädchen gesehen, diskutieren ExpertInnen und Medien sie heute als Erfolgsmodell für frühkindliche Bildung. Aus diesem Grund werden an Fachkräfte vielschichtige Anforderungen gestellt. Der Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung weitet sich zunehmend inhaltlich aus. Die Politik setzt Programme ein, um die Verbesserung von Bildungs- und Chancengleichheit herbeizuführen: Anforderungen auf Landesebene zur Umsetzung einer gelingenden Sprachbildung sind nur ein Beispiel dafür. Hinzu kommt eine Flut von vorstrukturierten Bildungsprogrammen, die auf die Kindertageseinrichtungen einströmen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Bildungsprogramme die individuellen Lebensbiografien der Jungen und Mädchen ganzheitlich im pädagogischen Alltag berücksichtigen. Derzeit zeichnen sich Kindertageseinrichtungen noch durch eine diverse Angebotsstruktur aus.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wurde auf Mädchen und Jungen unter drei Jahren ausgeweitet: Ab dem 1. August 2013 wird er für Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr rechtskräftig. Auch im Grundschul-Bereich nehmen Nachfrage und Angebot an institutioneller Betreuung nach der Schule zu. Daher sind pädagogische Fachkräfte dazu aufgefordert, Kindern innerhalb der großen Altersspanne von eins bis 14 Jahren gleichermaßen gerecht zu werden.
Zusätzlich ist die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen durch einen wahrgenommenen Anstieg von Kindern mit herausforderndem Verhalten (Entwicklungsverzögerung in den Bereichen Sprache, Selbstständigkeit, Motorik, Emotional- und Sozialverhalten et cetera) geprägt. Dem Bedürfnis dieser Kinder nach mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung (als andere Kinder) müssen pädagogische Fachkräfte zunehmend gerecht werden.
Die Kindertageseinrichtung ist die erste Institution, die inklusive Prozesse auf den Weg bringen kann. Fachkräfte nehmen den besonderen Förderbedarf wahr und sind gefordert, einerseits dieser Vielfalt gerecht zu werden und die pädagogische Arbeit darauf auszurichten. Andererseits leiten sie in Absprache mit den Erziehungsberechtigten gegebenenfalls das Antragsverfahren zur Anerkennung von Eingliederungshilfe ein.
Die gesellschaftlichen Veränderungen führen dazu, dass Kinder einen Großteil ihrer Tageszeit in Kindertageseinrichtungen verbringen. Folglich ist es notwendig, dass die jeweilige Einrichtung elementare lebenspraktische Kompetenzen wie beispielsweise die Vermittlung von Werten und Normen, Gesundheitserziehung und Tischkultur verstärkt in den Blick zu nehmen. Kompetenz-Vermittlung spielt damit in den Einrichtungen eine immer größere Rolle – auch Erziehungsberechtigte erwarten dies. Eine verstärkte Zusammenarbeit und der Aufbau von vertrauensvollen Erziehungs- und Bildungspartnerschaften gewinnen daher ebenfalls an Bedeutung. In der Folge haben die Fachkräfte somit beratende Tätigkeiten für die gesamte Familie zu leisten. Der Inklusionsgedanke fordert es, auch den besonderen Anforderungen von Familien mit Migrationshintergrund sowie allgemein Familien in sehr unterschiedlichen Situationen, Konstellationen, Bedingungen und Beziehungen in der pädagogischen Arbeit Rechnung zu tragen.
Das übergreifende Ziel frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Damit pädagogische Fachkräfte das Kind in seiner Individualität annehmen, begleiten und unterstützen können, sind die vielschichtigen Persönlichkeits-Aspekte zu berücksichtigen:
In der Bundesrepublik bildeten sich in den 1960er bis 1970er Jahren verschiedene Spezialpädagogiken heraus mit dem Ziel, Jungen und Mädchen in möglichst homogenen Gruppen zusammenzufassen und zu fördern. Ansätze zur Integration entstanden dann in den 1970er Jahren, als Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen eine wohnortnahe Betreuung gemeinsam mit anderen Kindern forderten.
Diese Integrationsbemühungen waren die Basis für erste Ansätze, der Vielfalt von Kindern zu begegnen. Sie hatten zum Ziel, Kinder mit Beeinträchtigungen in die Gesellschaft zu integrieren. Integration bedeutet also das Hineinbringen von Menschen mit unterschiedlichen Merkmalen in eine bestehende Gruppe. Diese Gruppe wird als weitgehend homogen betrachtet, als Gruppe, die aus einander ähnlichen Personen besteht.
Lange ging man davon aus, dass die bestmögliche Förderung in homogenen Lerngruppen erzielt werden kann. Im vergangenen Jahrzehnt haben verschiedene nationale und internationale Studien jedoch belegt, dass Bildungssysteme, in denen gemeinsames Lernen ermöglicht wird, die erfolgreicheren sind: Da zum Beispiel eine physische oder psychische Beeinträchtigung nur ein Persönlichkeitsmerkmal unter vielen ist, ist ein Umdenken in der Frühpädagogik notwendig. Es gilt, Ansätze für die gemeinsame Betreuung und Bildung zu entwickeln, die all diesen Persönlichkeitsmerkmalen gerecht werden.
Die inklusive Pädagogik nimmt stärker als bisher die Vielfalt der Kinder in den Blick. Alle Kinder sind unterschiedlich, finden ganz unterschiedliche Bedingungen des Aufwachsens vor und haben ganz verschiedene Bedürfnisse und Interessen. Damit wird Vielfalt zur selbstverständlichen Bedingung von Erziehung, Bildung und Betreuung. Demzufolge ist es nötig, die Rahmenbedingungen der Einrichtungen an die Interessen und Bedürfnisse der Kinder anzupassen. Nur so kann eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung für alle Jungen und Mädchen flächendeckend ermöglicht werden.
Vergleicht man schlussfolgernd diese Forderungen der inklusiven Pädagogik mit der Integrationspädagogik, stellt man fest, dass hier ein Umdenken bereits anhand der Begrifflichkeit stattgefunden hat: Es geht nicht darum, eine bestimmte Kindergruppe in die Gemeinschaft zu integrieren. Vielmehr gehören alle, unabhängig von ihren individuellen Persönlichkeitsmerkmalen, von Anfang an dazu (inklusiv).

M.Ed. Berufsschullehramt Sozialpädagogik / Englisch