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Beobachtung und Dokumentation

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Die Begleitung und Förderung
kindlicher Bildungsprozesse in
der Tagesstätte erfordert pädagogische
Neugier:
Erzieherinnen sind forschende
Pädagoginnen, die mit Offenheit,
einer sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit
von Situationen
und mit einem teilnehmenden
Interesse den ganz individuellen
Bildungsweg jedes Kindes zu
ergründen versuchen. Erzieherinnen
müssen wissen, womit
sich das Kind beschäftigt, was
es gerne tut oder eher vermeidet
und welche Stellung es in
der Kindergruppe einnimmt.
Erzieherinnen berücksichtigen,
wenn sich einzelne Kinder in
einer besonderen Situation befinden
(z. B. durch die Trennung
der Eltern) und sie müssen erkennen
können, wenn sich spezifische
Entwicklungsrisiken
oder Besonderheiten (z. B. Hochbegabung)
abzeichnen. Die Beobachtung
ist in jedem Fall eine
zentrale Aufgabe der pädagogischen
Fachkräfte und ein unerlässliches
Instrument der Bildungsbegleitung
von Kindern.
Ziel der Beobachtungen ist immer
die Erweiterung des Verständnisses
der Fachkräfte für
die Eigenart, das Verhalten und
Erleben des Kindes. Seine Entwicklungsfortschritte
und seine
eventuellen Schwierigkeiten
können deutlicher wahrgenommen
werden. Auf keinen Fall
darf das Ergebnis von Beobachtungen
dazu führen, dass Kinder
abgestempelt werden, etwa
durch die einseitige Bewertung
z. B. als distanzlos, als zurückgeblieben
oder brav etc.. Die
Beobachtungen sollen stattdessen
dazu führen, bezogen auf
die Besonderheiten des einzelnen
Kindes ganz individuelle
Förderangebote zu entwickeln.
Sie dienen auch dazu, Benachteiligungen
und Diskriminierungen
durch einschränkende Rollenzuweisungen
(z. B. „Mädchen
verstehen nichts von Elektrik”)
aufzuspüren und diesen
entgegen zu wirken. Zuweilen
ist bereits allein die durch das
Beobachtungsverfahren eingeleitete
erhöhte Aufmerksamkeit
für das betroffene Kind ein Entwicklungsansporn.
In regelmäßigen Abständen
wird ausnahmslos jedes Kind
beobachtet. Aufzeichnungen
können in Bildungs- und Lerndokumentationen
jedes Kindes
zusammengetragen werden
und halten vor allem konkrete
Lerngeschichten und Eigenproduktionen
des Kindes fest. Fachkräfte
setzen Beobachtungen
auch für die individuelle Entwicklungsbegleitung
der Kinder
und das Teamgespräch darüber
ein. Sie tragen dann einen anderen
Charakter, in dem sie den
Erzieherinnen einen systematischen
Überblick über die individuellen
Lern(fort)schritte des
Kindes verschaffen (vgl. auch
die Ausführungen hierzu in Kapitel
IV).
Alle Beobachtungen und die
aufgezeichneten Bildungs- und
Lerndokumentationen sind sensible
Daten, die dem Datenschutz
unterliegen und gesichert
aufzubewahren sind. Sie
können im Rahmen der internen
pädagogischen Arbeit im
Team verwandt werden, dürfen
aber nur mit Einwilligung der
Eltern an Dritte weitergegeben
werden. Die Eltern sollten von
Anfang an über die Praxis der
Bildungsbegleitung und Dokumentation
der Lernentwicklung
in der Einrichtung informiert
werden. Das Beratungsgespräch
der Fachkräfte mit den Eltern
zur Entwicklungsförderung ihres
Kindes lässt sich auf der
Grundlage regelmäßiger Beobachtungen
fundiert führen.
Über die Planung und Dokumentation
der pädagogischen
Arbeit besteht eine gute Möglichkeit,
eine Erziehungspartnerschaft
zwischen Erzieherinnen
und Eltern aufzubauen und
das Expertenwissen der Eltern
über ihre Kinder ernst zu nehmen
und zu nutzen.
Das Team muss in Absprache
mit dem Träger grundsätzlich
entscheiden, welche Aufzeichnungen
dem Kind bzw. seinen
Eltern gehören und den Eltern
persönlich ausgehändigt werden,
wenn das Kind vom Besuch
der Kindertagesstätte abgemeldet
wird. Aufzeichnungen, die
für die interne pädagogische
Arbeit verwendet werden, dürfen
nicht weitergegeben werden
und müssen nach einem
angemessenen Zeitraum ordnungsgemäß
vernichtet werden

Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V.
Jahnstraße 79
49080 Osnabrück
Tel: 0541 - 58 054 57 - 0
E-Mail: info@nifbe.de
"Im Mittelpunkt der Arbeit des nifbe steht das Kind in seinem sozialen Kontext und mit seinem Anspruch auf bestmögliche Förderung und Begleitung von Anfang an."
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