Fachkräfte, die gelebte Partizipation in der Kindertagesbetreuung umgesetzt haben, berichten nicht nur wundervolles von den Fähigkeiten und Ideen der Kinder, sondern betonen darüber hinaus die unglaubliche Entlastung, die sie in Ihrem Alltag dadurch erfahren haben.
Sowohl der Gesetzgeber auf internationaler als auch auf Bundes-Ebene formuliert seit 35 Jahren unmissverständlich den Auftrag an die Kinder- und Jugendhilfe – somit die Kindertagesbetreuung, die Kinder zu beteiligen. Dennoch wird die Gesetzgebung häufig in einer Weise ausgelegt, mit der die Erwachsenen versuchen, sich aus ihrer Verantwortung zu ziehen. Wie ist dies zu erklären?
Trotz des gesetzlichen Auftrags ist die Umsetzung der Partizipation in der Kindertagesbetreuung noch immer keine Selbstverständlichkeit. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung für die Erfüllung des Rechtes der Kinder auf Partizipation. In der Alltagspraxis der Kindertagesbetreuung bietet es sich für den Träger an, die Kita-Leitung in ihrer Rolle zu stärken, diesen Auftrag gemeinsam mit den Fachkräften umzusetzen. Nachfolgend werden verschiedene Herausforderungen dargestellt, die in der Praxis – ob Kindertagespflegestelle, Krippe, Kindergarten Hort oder alternative Angebote – die Einhaltung des Rechtes der Kinder auf Partizipation erschwert und wie diese durchbrochen werden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat 1990 in Kraft. Art. 12 – Berücksichtigung des Kinderwillens gilt als eine der drei Säulen der Kinderrechte: »Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.« Seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Achten Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) im Jahr 1990 waren die Partizipationsrechte von Kindern im ersten Absatz des achten Paragrafen fest verankert: »Kinder- und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.«
Das Recht auf Partizipation wird in der Praxis von den Erwachsenen jedoch immer wieder in fälschlicher Weise an den Entwicklungsstand geknüpft – je jünger das Kind, desto weniger Partizipation. Tatsächlich ist das Recht auf Partizipation immer gleichbleibend. Das, was sich entsprechend des Entwicklungsstands des Kindes verändert ist die von den Erwachsenen einzusetzende Form und Methodik der Partizipation. Dies wird ebenfalls in den Allgemeinen Bemerkungen Nummer 7 »Die Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit« des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes von 2005 verdeutlicht. Dort wird im Einzelnen herausgearbeitet, dass die Rechte des Kindes bereits in der frühen Kindheit entscheidend für die Entwicklung – von der Geburt bis zum Übergang in die Schule – sind. Die Kinder haben diese Partizipationsrechte demnach auch, wenn sie nicht sprechen oder komplizierte Sachverhalte auf die Art und Weise eines erwachsenen Menschen überblicken können.
Es dürfte sich hinsichtlich der Partizipation von Kindern in der Kindertagesbetreuung die Frage nach dem »ob« heute nicht mehr stellen. Wie oben ausgeführt, schreibt das SGB VIII die Partizipation von Kindern entsprechend ihrem Entwicklungsstand seit Jahrzehnten vor. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG aus dem Jahr 2021 hat der Bund die Rechte der Kinder und Jugendlichen verstärkt. Es erfolgt die Partizipation von Kindern seither gemäß Paragraf 8 Abs. 4 SGB VIII in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form. Dies ist ein hoher Qualitätsanspruch für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung, mit dem der Gesetzgeber die Frage nach dem »ob« klar beantwortet.
Zunächst sollte also diese Frage in jeder Einrichtung mit allen Fachkräften geklärt werden, um das Partizipationsrecht der Kinder auf ein solides Fundament zu stellen.
Die Frage nach der Bedeutung der Partizipationsrechte für die Entwicklung der Kinder, konnte von der Wissenschaft in den letzten zwei Jahrzehnten beantwortet werden. Entwicklungspsychologische Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die ihre Bildungsprozesse selbstständig gestalten, höhere Bildungserfolge erzielen. Doch was bedeutet das genau? Kinder, die ihre Grundbedürfnisse wahrnehmen, mitteilen und selbstbestimmt erfüllen, die ihre Emotionen regulieren und ihre Aufmerksamkeit steuern, entwickeln die bedeutsamen Kompetenzen der Selbstregulation und der Selbststeuerung. Die Wissenschaft betont, dass diese Kompetenzen für das Lernen und den Bildungserfolg der Kinder wesentlicher sind als der Intelligenzquotient. Kinder, die mitbestimmen und mithandeln, sammeln Selbstwirksamkeitserfahrungen und entwickeln Resilienz. Diese Fähigkeit ermöglicht es Menschen, ihr ganzes Leben besser durch schwierige Lebenslagen zu navigieren. Sie haben mehr Selbstvertrauen und es fällt ihnen leichter, Hilfe anzunehmen.
Dass die Fachkräfte das Beste für die Kinder wollen, steht außer Frage. Ziel ist, dass diese Motivation auf dem aktuellen Forschungsstand der Erziehungswissenschaften und der Entwicklungspsychologie basiert. Dies gibt einen konkreten Ansatzpunkt für Kita-Träger und -Leitungen, bei Bedarf mit gezielten Fortbildungsangeboten sicherzustellen, dass die fachlichen Grundlagen im Team vorhanden sind.
Sobald die bisher ausgeführten Fragen ausreichend geklärt werden konnten, stellt sich die Frage nach dem »wie«. Wiederholt staunen Fachkräfte darüber, dass Kinder bestimmen könnten, ob und wann sie schlafen möchten, was und wie viel sie essen möchten oder welche der Bewerberinnen und Bewerber die neue Kollegin oder der neue Kollege werden soll. Vielfach werden diese Möglichkeiten, die in vielen Bereichen erfolgreich gelebter Alltag sind, als theoretische Hirngespinste abgetan. Gerne werden die Kinderrechte – insbesondere Schutz und Partizipation – gegeneinander ausgespielt, um aufzuzeigen, dass es »ja gar nicht funktionieren kann«.
Es gibt inzwischen vielfältige Materialien und gute Praxisbeispiele für Fachkräfte, die mögliche Formen und Methoden der Partizipation entsprechend dem Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes veranschaulichen. Das Konzept der Kinderstube der Demokratie (Knaur & Hansen, Partizipation in Kindertageseinrichtungen. So gelingt Demokratiebildung mit Kindern!, 2011) sei hierzu beispielhaft erwähnt. Nach diesem Konzept gibt es für die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung ausreichend Referenzen, Partizipationsprojekte durchzuführen und sogar Kita-Verfassungen zu verabschieden, die Kindern bestimmte Rechte uneingeschränkt gewähren. Der »Bildungsplan – Erweiterte Grundsätze elementarer Bildung in der Kindertagesbetreuung« (Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, 2024) ist zudem ein Fundus für Praxisbeispiele und gelebte Partizipation.
Wichtig ist es, dass die Kita-Leitung, unterstützt durch den Träger, die Fachkräfte mit ausreichend Anregungen und guten Praxisbeispielen versorgt. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Kinderstube der Demokratie des Instituts für Partizipation und Bildung sowie Fachberatungen mit dem Schwerpunkt Partizipation sind wertvolle Begleiterinnen und Begleiter im Prozess.
Schließlich ist es unerlässlich sich mit den inneren Widerständen auseinanderzusetzen, die nicht kognitiv argumentiert werden können. Die emotionalen Gründe der Fachkräfte sind divers: Einige haben Angst vor Veränderungen, manche fühlen sich von den wachsenden Anforderungen überfordert, andere haben es schon immer so gemacht. Wieder andere erklären, dass die Eltern dagegen sind. Die Bedeutung der Eltern in der Etablierung von Partizipation in der Kita ist erfolgsentscheidend. Dies ist in sich ein komplexes Thema und wird an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt.
Informationen darüber wie Veränderungsprozesse gestaltet, Stressmanagement durch Achtsamkeitsübungen trainiert und Biografiearbeit begleitet werden können sind heute über viele Wege zugänglich. Sie können von engagierten Kita-Leitungen, -Trägern und Fachberatungen gezielt eingesetzt werden, um Widerständen gegenüber der Partizipation in der Kindertagesbetreuung zu begegnen.
Unter all diesen Themen befindet sich eine letzte Ebene. Um die Partizipation von Kindern wirklich zulassen, gleichzeitig mögliche Konflikte mit dem Kinderschutz ausbalancieren und sich in diesen Themen im wandelnden Alltag und stressigen Situationen sicher bewegen zu können, braucht es ganz besondere Fähigkeiten:
Die Offenheit der Fachkräfte dafür, dass obgleich der eigenen hohen Fachkompetenz, andere – und zwar Kinder – es besser wissen könnten. Das Vertrauen der Fachkräfte, bestehende Planungen, Strukturen und Kontrolle loszulassen. Die Gewissheit der Fachkräfte, dass etwas Positives auf neuen Wegen entstehen kann. Das Selbstvertrauen der Fachkräfte in die eigene Kompetenz, die Kinder selbst in unbekannten Gefilden in Sicherheit halten zu können. Die Standhaftigkeit der Fachkräfte, Zweiflern Rede und Antwort stehen zu können.
Diese Fragen müssen auf dem Weg zur gelebten Partizipation von Kindern in der Kindertagesbetreuung geklärt werden:
Es ist entscheidend, die gelebte Partizipation von Kindern in der Kindertagesbetreuung als einen kontinuierlichen Prozess anzusehen. Schnelle Erfolge sind hier nicht zu erzielen. Kolleginnen und Kollegen in dem Prozess zu überrennen, führt früher oder später unweigerlich zu Rückschlägen. Dieser Weg ist ausschließlich gemeinsam im Team zu beschreiten. Am besten mit einer starken Kita-Leitung – unterstützt durch einen klar formulierten Auftrag des Trägers, die geduldig alle Fachkräfte im Team da abholt, wo sie stehen, ohne dabei an Standhaftigkeit in der Richtungsvorgabe zu verlieren.
Übernahme des Beitrags mit freundlicher Genehmigung aus KiTa aktuell 2025/07-08, S. 14-16

Susanne Rechenbach ist M.A. Erziehungswissenschaften.