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Verfügungsfonds für Familienzentrumsarbeit in Niedersachsen

Antragstellung ab sofort bis zum 18.09.2026 möglich!

Der Verfügungsfonds für Familienzentren in Niedersachsen wird durch die Auridis Stiftung im Rahmen des Projekts „Unterstützung, Weiterentwicklung und Ausbau von Familienzentren in Niedersachsen“ zur Verfügung gestellt. Ziel des Fonds ist es, insbesondere Vorhaben zu unterstützen, die die Zugänge zu Angeboten der institutionellen Betreuung und frühkindlichen Bildung insbesondere für benachteiligte Familien, bzw. Familien, die sonst noch nicht erreicht werden konnten, zu erleichtern und struktureller Diskriminierung entgegenzuwirken.

Familienzentren können sich mit konkreten Vorhaben, die zwischen 250,- und 3.500,- Euro liegen, bewerben; Die Umsetzung des Vorhabens muss nach Bewilligung binnen acht Monaten erfolgen.​

Hintergrund und Ziele

Der Fonds fördert gezielt die sozialräumliche Arbeit von Familienzentren, um die Unterstützung vor Ort zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Fokus steht die Verbesserung von Teilhabe, Unterstützung benachteiligter Familien (bspw. Familien, die von Armut bedroht oder betroffen sind, Familien mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, alleinerziehende Elternteile, Familien mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen) mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren und insbesondere auch das Erreichen neuer Zielgruppen.

Förderfähige Vorhaben

Mit passgenauen Angeboten können Teilhabechancen verbessert und Zielgruppen, die von frühkindlicher Bildung und Betreuung am ehesten profitieren würden, auch niedrigschwellig und bedarfsorientiert erreicht werden. Förderfähige Vorhaben sind zum Beispiel Angebote, die auf Familien zugehen und die erreichen, die bis dato wenig oder keinen Zugang zu Angeboten der frühen Bildung haben. Dies kann über Gruppenangebote, Ausflüge, Eltern-Kind-Aktivitäten, über eine ansprechende Gestaltung von Räumlichkeiten zur Erhöhung der Attraktivität des Besuchs von Angeboten der frühen Bildung (Anschaffungen von Spiel- und Lernmaterialien, Mobiliar oder Technik) erreicht werden oder auch über kreative Vorhaben zur Begegnung mit Familien im Sozialraum. Auch Weiterbildungsformate, die Fachkräfte dabei unterstützen, Kompetenzen weiterzuentwickeln, damit Zugänge besser gelingen können, sind vorstellbar (z.B. bedarfs- und passgenaue diskriminierungskritische Weiterbildungen). Förderfähig sind auch Angebote, die die Nutzung von Bildungsmaßnahmen kurz bis mittelfristig niedrigschwellig ermöglichen.

Antragstellung und Abwicklung

Die Antragsstellung kann ab sofort bis zum 18.09.2026 online über das untenstehende Formular erfolgen. Erst nach Ende der Antragsfrist werden Vorhaben auf Förderfähigkeit geprüft und entsprechend Bewilligungen in die Wege geleitet. Vertiefungen von Ende 2025 bzw. Anfang 2026 bewilligten Vorhaben der ersten Förderphase des Verfügungsfonds Familienzentrumsarbeit Niedersachsen werden erst bei Nichtausschöpfung des Fonds über Erstbewerbungen auf Anfrage und bei Passung zu den Förderzielen zugelassen. Sollten bei Fristende noch nicht genügend förderfähige Vorhaben eingereicht worden sein, kann die Antragsfrist verlängert werden. Genaue Details zur Abrechnung werden zusammen mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt.​

Kontakt und Beratung

Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Fonds steht das nifbe über die Mailadresse familienzentrumsarbeit@nifbe.de zur Verfügung.​

Das Angebot richtet sich an alle Einrichtungen und Träger, die als Familienzentren arbeiten oder entsprechende Projekte umsetzen möchten und damit einen Beitrag zur sozialen Teilhabe und Unterstützung von Familien in Niedersachsen leisten.​


Jetzt bewerben:

Antragstellung Verfügungsfonds für Familienzentrumsarbeit in Niedersachsen
Adresse
Adresse
Stadt
Bundesland
Postleitzahl
Verwendungszweck der Förderung
Zustimmung & Erklärung (jeder Punkt muss angehakt werden)
Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V.
Jahnstraße 79
49080 Osnabrück
Tel: 0541 - 58 054 57 - 0
E-Mail: info@nifbe.de
"Im Mittelpunkt der Arbeit des nifbe steht das Kind in seinem sozialen Kontext und mit seinem Anspruch auf bestmögliche Förderung und Begleitung von Anfang an."
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