Das Land Niedersachsen verbessert ab dem 1. Januar 2015 den Personalschlüssel in Krippengruppen und finanziert eine so genannte „Dritte Kraft", für die SozialassistentInnen vorgesehen sind. Im Rahmen eines Stufenplanes erhalten Träger künftig Finanzhilfe in Form einer Pauschale für die Drittkräfte.

 

„Die ‚Dritte Kraft' kommt - gesetzlich verankert und vollständig vom Land finanziert", kündigte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt jetzt bei der Vorstellung der Finanzierungspläne an. „Wir entlasten damit nicht nur die Träger und verbessern die Arbeitsbedingungen in Krippen, wir setzen damit auch ein deutliches Zeichen für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung!"

 

 

Die Kostenkalkulation umfasst einen aufsteigenden Finanzierungsplan, der davon ausgeht, dass im nächsten Jahr bereits mehr als die Hälfte und voraussichtlich im Jahr 2020 alle finanzhilfefähigen Krippengruppen in Niedersachsen mit einer dritten Fachkraft ausgestattet sein werden. Gewährt wird die Pauschale für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Dafür sind folgende Finanzmittel veranschlagt:

2015*

2016*

2017*

2018*

2019

2020

2021

39 Mio. €

68 Mio. €

87 Mio. €

92 Mio. €

104 Mio. €

126 Mio. €

142 Mio. €

* Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung

 

„Frühkindliche Bildung gehört für mich selbstverständlich zum Bildungsweg eines Kindes dazu", so die Kultusministerin. „Kinder sind wissbegierig und das schon vom ersten Tag an! Ich möchte möglichst früh den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie legen. Investitionen in frühkindliche Bildung sind daher hervorragend investiertes Geld!"


Der Stufenplan zur Finanzierung der dritten Fachkraft sieht vor, dass vom 1. Januar 2015 an eine durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von 20 Stunden vom Land finanziert wird. Vom 1. August 2016 an finanziert das Land jährlich aufsteigend weitere drei Stunden, bis die Einführung zum 1. August 2020 abgeschlossen sein wird. Dann übernimmt das Land die Finanzhilfepauschale vollständig, für die gesamte tatsächliche Betreuungszeit der Krippengruppe. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestpersonenschlüssel wird deutlich angehoben: In einer Krippengruppe mit maximal 15 Kindern unter drei Jahren werden bislang rechnerisch 7,5 Kinder von einer Fachkraft betreut. Künftig werden es nur noch fünf Kinder pro Betreuungskraft sein, das bedeutet eine 1:5 Relation.

 

„Kinder können sich besser entwickeln, wenn mehr Zeit und Aufmerksamkeit für sie da ist", ist Kultusministerin Frauke Heiligenstadt überzeugt. „Gerade die Kleinsten brauchen viel Zuwendung. Mit der dritten Kraft wird sich die Betreuungssituation in den niedersächsischen Krippen deutlich verbessern!"

 

Zustimmend äußerten sich die Wohlfahrtverbände und die kommunalen Spitzenverbände zum Krippenkraftplan der Regierung. Kritik kam dagegen von der Niedersächsischen KiTa-Volksinitiative, die für einen besseren Personalschlüssel in Krippen gekämpft hatte und von der GEW. Diese stellte in Frage, ob das Ausbildungsniveau einer Sozialassistentin den hohen Anforderungen im Krippenbereich gerecht werden könne.