Fast alle Bundesländer schaffen die gesetzliche Grundlage zur Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin“ und „Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“. Dies ist das Ergebnis einer jetzt veröffentlichten Dokumentation des Studiengangstages Pädagogik der Kindheit und der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK e.V.). Um die akademische Ausbildung von pädagogischem Fachpersonal für Kindertageseinrichtungen wurde lange gerungen. 2011 aber tat die JFMK einen entscheidenden Schritt: Sie empfahl bundesweit die einheitliche Berufsbezeichnung einzuführen.


Die Länder ermöglichen durch die gesetzliche Verankerung, dass sich erstmals ein spezifisch auf die frühe und mittlere Kindheit ausgerichteter akademischer Beruf in Deutschland etabliert. Die Einführung trägt entscheidend zur weiteren ProfessionalisierungProfessionalisierung|||||Eine Professionalisierung findet im weiteren Sinne statt wenn die Entwicklung einer privat oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit zu einem  Beruf wird. Im Rahmen der Professionalisierung werden häufig Qualitätsverbesserungen und Standardisierungen erreicht. Professionalisierung bedeutet auch die Entwicklung eines Berufs zu einer Profession, darunter wird meist ein akademischer Beruf mit hohem Prestige und Anerkennung verstanden.   von Kindertageseinrichtungen bei, um Kinder in Zusammenarbeit mit ihren Eltern qualifiziert in ihren Bildungsprozessen zu unterstützen. Die aktuelle Entwicklung bedeutet eine substantielle Verbesserung der beruflichen Sicherheit für die Absolventinnen und Absolventen von inzwischen über einhundert kindheitspädagogischen Studienangeboten in Deutschland. Sie gibt den Anstellungsträgern die formale Sicherheit, dass die für die Ausübung des Berufs erforderliche Qualifikation erworben worden ist. Sie stärkt damit die qualitative und quantitative Weiterentwicklung einer akademischen Qualifikations- und Forschungslandschaft.

Noch keine Anerkennung in Niedersachsen

Gleichwohl, so der Studiengangstag Pädagogik der Kindheit und die BAG-BEK e.V., müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, damit auch die restlichen Bundesländer - darunter Niedersachsen - die Berufsbezeichnung übernehmen und Regelungen für die staatliche Anerkennung und die Einstellungsmöglichkeiten gesetzlich verankern. Dabei gilt es insbesondere die Empfehlungen der KMK und JFMK von 2010 und 2011 bundesweit einheitlich zu gestalten und keine weiteren Hürden zu schaffen, wie dies in einigen Bundesländern getan wurde. Das Arbeitsfeld sollte auf weitere Bildungs- und präventive Aufgaben rund um Familien und die sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen ausgeweitet werden. Der weitere Ausbau der „kindheitspädagogischen“ Studiengän-ge sowie die adäquate tarifliche Eingruppierung und Bezahlung der Absolvierenden sind sicher zu stellen.


Zur Situation in Niedersachsen konstatiert die Studie (Download hier) auf S. 50f:

"Eine staatliche Anerkennung als „Kindheitspädagogin/-pädagoge“ wird den Absolventinnen und Absolventen entsprechender Studiengänge in Niedersachsen bisher nicht verliehen. In der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO) vom 28.01.2013 werden kindheitspädagogische Studiengänge nicht erwähnt.

Dem Schreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.12.2012 an den Studiengangstag Pädagogik der Kindheit zu Folge werden Regelungen entsprechend des Beschlusses der JFMK von 2010 erarbeitet. Ein Ergebnis wäre nach dieser Angabe noch im Jahr 2013 zu erwarten gewesen.128 Bis November 2013 erfolgte keine weitere Konkretisierung. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, ob das Land plant, explizit eine staatliche Anerkennung verbunden mit der Berufsbezeichnung Kindheitspädagogin/-pädagoge für grundständige und aufbauende Bachelorstudiengänge einzuführen.

Gegenüber der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim (HAWK) kündigte das niedersächsische Kultusministerium im Januar 2013 an, zu Beginn der im gleichen Monat gestarteten neuen Legislaturperiode Eckpunkte für eine Regelung des Berufszugangs grundständiger Studiengänge erarbeiten zu wollen. Auch aus dieser Ankündigung geht nicht hervor, ob eine explizite staatliche Anerkennung als „Kindheitspädagogin/-pädagoge“ damit verbunden sein soll. Unerwähnt bleibt die Aussprache einer neuen Berufsbezeichnung für die Absolventinnen und Absolventen der auf einer Erzieher/innenausbildung aufbauenden Studiengänge und ihre Verknüpfung mit einer entsprechenden staatlichen Anerkennung, die zu einer Aufwertung gegenüber der dem Studium zugrunde gelegten Erzieher/innenausbildung führen würde."

Quelle: PM BAG BEK/ Redaktion